Foto in Personen-Suchmaschine muss nicht geduldet werden
Menschen müssen es nicht dulden, dass Personen-Suchmaschinen ohne Genehmigung Fotos von ihnen anzeigen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.
Personen-Suchmaschinen funktionieren ähnlich wie Google, sind aber auf Menschen spezialisiert. Wenn man dort einen Namen eingibt, sammelt die Personen-Suchmaschine sämtlich Informationen, die sie zu dem Namen im Web findet, bündelt sie und zeigt sie an.
Zu den Informationen, die von Personen-Suchmaschinen gesammelt werden, gehören (Mail-)Adressen und Telefonnummern, oft auch Blog- oder Foreneinträge, möglicherweise Artikel, die zu der Person geschrieben wurden. Aber auch Fotos, die zu dem gesuchten Namen passen, werden von diesen Suchmaschinen eingeblendet- oft über sogenannte embedded Links.
Wer nicht damit einverstanden ist, dass seine Fotos ohne Genehmigung von einer solchen Personen-Suchmaschine angezeigt werden, kann sich dagegen wehren. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Urt. v. 17.06.2009 – Az. 28 O 662/09). In dem Fall hatte eine Personen-Suchmaschine ein Foto, das ein Mann von sich auf Facebook eingestellt hatte, ohne Genehmigung bei sich eingebunden. Das aber sei ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Landgericht nach einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr. Daher können der Betroffene Unterlassung verlangen.