Forenhaftung: Betreiber haftet erst ab Kenntnis

Betreiber von Foren, Blogs oder Wikis müssen erst dann für fremde Kommentare einstehen, wenn sie diese nachweislich kennen. Diese Rechtsprechung hat ein Gericht jetzt erneut bestätigt.

Wer ein Forum, ein Blog oder ein andere Diskussions-Plattform im Internet betreibt, muss im Prinzip täglich Ärger rechnen. Denn immer wieder versuchen Firmen wie auch Privatpersonen, Kritik oder andere unliebsame Meinungsäußerungen im Internet durch Abmahnungen zu verhindern.

Schon 2007 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Forenbetreiber aber nicht so einfach für fremde Meinungsäußerungen auf ihren Plattformen verantwortlich sind. Erst wenn Betreiber nachweislich Kenntnis von einer rechtswidrigen Äußerung auf ihrer Plattform haben und diese trotzdem nicht löschen, können sie als sogenannte Mitstörer haftbar gemacht werden. Mit allen Konsequenzen wie der Zahlung von Abmahnungskosten, von Schadensersatz oder sogar Schmerzensgeld.

Trotz der eindeutigen BGH-Rechtsprechung landete jetzt wieder einmal ein Forenbetreiber wegen angeblicher Haftung vor Gericht. In dem Fall, über den onlinekosten.de berichtet, hatte der Kläger den Forenbetreiber auf rechtswidrige Einträge in seinemn Portal hingewiesen. Der Forenbetreiber löschte diese sofort. Trotzdem forderte der Kläger eine Unterlassungserklärung und zog, als er diese nicht bekam, vor das Landgericht Berlin.

Die Berliner Richter allerdings stellten sich hinter den Forenbetreiber und wiesen die Klage ab (Beschluss v. 8. September 2009, Az. 27 S 7/09). Der Betreiber könne nun einmal erst ab Kenntnis für fremde Einträge in seinem Forum haftbar gemacht werden. Vorab alle Einträge in einem Forum auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sei nämlich nicht zumutbar. Auch deshalb müsse ein Kläger in solchen Fällen ganz konkret darlegen, in welcher Weise seine Rechte – angeblich – verletzt werden.