Verfassungsgericht prüft Vorrats-Datenspeicherung
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung kommt auf den Prüfstand. Ab Dezember will sich das Bundesverfassungsgericht mit der Massen-Speicherung beschäftigen.
Seit Januar 2008 wird in Deutschland festgehalten, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand. Bei Telefongesprächen werden die Rufnummern des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs protokolliert. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Bürger, selbst wenn gegen sie keinerlei Verdacht auf eine Straftat besteht. Auch Geheimnisträger wie Ärzte oder Journalisten müssen seitdem damit rechnen, dass ihre Kommunikation rückverfolgt werden kann.
Beschlossen wurde die Vorratsdatenspeicherung von CDU/CSU und SPD gegen den Willen der damaligen Opposition – und gegen massiven Protest. Insgesamt 34.000 Menschen reichten inzwischen Verfassungsbeschwerde gegen die totale Überwachung ihrer Kommunikation ein.
Am 15. Dezember nun wollen die Karlsruher Richter in mündlicher Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Geprüft werden dann die Beschwerden mehrerer Bürger, die durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen.
Mit einer Entscheidung ist dann im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen.