Katja Günther scheitert gegen Verbraucherzentrale
Die umstrittene Inkasso-Rechtsanwältin Katja Günther ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert.
Das Landgericht Köln wies Rechtsanwältin Katja Günther offenbar darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung gegen die Verbraucherschützer keine Aussicht auf Erfolg habe, berichtet dei Verbraucherzentrale. Daraufhin wurde der Antrag zurückgenommen.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: „Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.“ Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: „Bei der Geltendmachung solcher Forderungen (gemeint sind Forderungen von Internetabzockern) für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat.“
Katja Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv „unbeliebteste“, sondern vielmehr an dem Wort „wegen“. Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, erklärte, dass das Wörtchen „wegen“ einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt worden sei.
Dies sei aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, so die Verbraucherzentrale. Der Anwalt von Anwältin Günther trug vor, dass das Wort „wegen“ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird – und scheiterte offenkundig damit.
Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren lägen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung weiter, keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. „Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr.“ Abgesehen von dem genannten Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe lägen der Staatsanwaltschaft München mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor.
Die Stadtsparkasse München, bei der Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den Geschäftspraktiken der Inkasso-Anwältin nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen.
Und nun häuften sich auch noch die juristischen Niederlagen, freut sich die Verbraucherzentrale.