Abo über 0180-Nummern: Anbieter verzichtet auf Geld und Klage
Wer beim Anruf auf eine 0180-Nummer die falschen Tasten drückt, kann sich ein teures Abo einfangen. Zumindest, wenn er sich nicht wehrt.
Es ist ein neues Geschäftsmodell: Seit mehreren Monaten bieten einzelne Firmen – so etwa die NEXT ID – ein sogenanntes „Voice Abo“ oder auch „Festnetz-Abo“ über Telefon an. Der Kunde ruft dabei eine vergleichsweise preisgünstige 0180-Nummer an. Wenn er dann bestimmte Tasten – etwa die 1 und die 9 – an seinem Telefon drückt, beginnt ein Abonnement: Der Dienste-Anbieter belastet ihm fortan alle paar Tage einen bestimmten Geldbetrag.
Die eingezogene Summe erscheint auf der normalen Telefonrechnung unter dem Punkt „Beträge anderer Anbieter“. Im Einzelverbindungsnachweis wird die Abo-Gebühr quasi wie eine Telefonverbindung aufgelistet. Als „angewählte“ Rufnummer erscheint allerdings das Wort „Festentgelt“.
Beim Voice Abo oder Festnetz-Abo über 0180-Nummern können auf diese Weise schnell zwei- oder gar dreistellige Summen zusammenkommen – obwohl Anrufe auf 0180-Nummern eigentlich nur ganz genau festgelegte Gebühren kosten dürfen.
Ein Betroffener wollte sich das nicht gefallen lassen. Er sollte ebenfalls für ein angeblich abgeschlossenes Abo zur Kasse gebeten werden, weil von seinem Telefon aus eine 0180-Nummer angerufen und dann eine bestimmte Ziffernfolge gewählt worden sei. Als er nicht bezahlte und einen Mahnbescheid erhielt, ging der angebliche Kunde in die Offensive: Er verlangte die sogenannte Durchführung des strittigen Verfahrens. Sprich: Ein Gericht sollte prüfen, ob das Abo-Modell über 0180-Nummern tatsächlich korrekt und zulässig ist.
„Hier mag die Gegenseite zunächst im Rahmen der Klageschrift vortragen, wie überhaupt ein Vertrag mit dem Beklagten zustande gekommen sein soll, wann und wie über Preise sowie die Laufzeit des Abos informiert wurde, wann beispielsweise die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte und weshalb der Beklagte als Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird“, forderte der Anwalt des Betroffenen.
Doch darauf wollte sich die Anbieter-Firma lieber nicht einlassen. Sie nahm die Klage zurück und verzichtete auf ihr Geld (Klagerücknahme AG Waldbröhl – Az. 14 C 35/10).
Die Klagerücknahme dürfte aus guten Gründen erfolgt sein. Denn das Voice Abo oder Festnetz-Abo steht rechtlich auf wackeligen Beinen. So sind 0180-Nummern zunächst einmal nicht für den Abschluss von Abonnements vorgesehen. Auch telefonische Mehrwertdienste sind eigentlich über 0900-Nummern abzuwickeln und nicht über 0180-Nummern. Zudem wird die Frage sein, ob Kunden bei diesem Geschäftsmodell wirklich ausreichend über den Vertragsinhalt, ihr Widerrufsrecht und die entstehenden Kosten informiert werden.
Voice-Abo und Festnetz-Abo: Tipps für Betroffene
- Achten Sie darauf, ob auf Ihrer Telefonrechnung unerwartete Posten für ein Abonnement über 0180-Nummern stehen, oder auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis ungewöhnliche Einträge wie „Festentgelt“.
- Prüfen Sie in solchen Fällen, ob Sie tatsächlich ein Abonnement abschließen wollten.
- Sind Sie mit einem so abgerechneten Abonnement nicht einverstanden, legen Sie Einspruch beim Diensteanbieter ein. Fordern Sie den Anbieter auf, einen Vertragsschluss mit Ihnen sowie einen ausreichenden Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht zu belegen.
- Melden Sie den Fall der Bundesnetzagentur. Fordern Sie die Behörde auf zu prüfen, ob derartige Abonnements über 0180-Nummern überhaupt zulässig sind.