Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de

Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt keinen wirksamen Vertrag ab und muss deshalb auch nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Leipzig festgestellt.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, dass die Betreiber der Seite ihm schriftlich mit einen Schufa-Eintrag drohen, und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab – und muss folglich auch nichts bezahlen.

Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, wo ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. „Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen“. Der Preis (outlets.de verlangt 96 Euro pro Jahr über eine Vertragsdauer von zwei Jahren) werde folglich nicht Bestandteil eines Vertrags.

Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden – und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.

Juristen werteten den Beschluss (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 – Az. 118 C 10105/09) als weiteren Sieg von Verbrauchern über Abofallen. „Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen“, schrieb etwa Rechtsanwalt Axel Willmann bei juracity.de.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen spricht bei outlets.de von „organisierter Internetabzocke“ und rät Opfern der Seite: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen.“