Gericht: opendownload.de täuscht Internet-Nutzer
Die Seite opendownload.de täuscht Internetnutzer über die Kostenpflicht. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Marburg einen Inkasso-Anwalt von opendownload.de zu Schadensersatz verurteilt.
Die Seite opendownload.de ist in den Augen von Verbraucherschützern eine klassische Abofalle im Internet. Auf der Seite werden kostenlose Programme angeboten. Zur Nutzung soll man sich mit Name und Adresse anmelden. Wer seine Daten hinterlässt um die kostenlosen Programme herunterzuladen, landet dann allerdings in der Kostenfalle. Er bekommt eine Rechnung, weil er sich angeblich für ein kostenpflichtiges Abonnement angemeldet habe.
Tausende Menschen fielen in den vergangenen Monaten auf opendownload herein. Wieviele davon die fragwürdigen Rechnungen bezahlten, ist unklar.
Einer jedesfalls tat es nicht. Der Betroffene – ein Jugendlicher – hatte vom Inkasso-Anwalt von opendownload.de eine Mahnung erhalten. Er zahlte nicht und nahm sich stattdessen selbst einen Anwalt, um sich zu wehren. Die Kosten für seinen Anwalt wollte er dann vom Inkasso-Anwalt erstattet bekommen.
Zu Recht, wie das Amtsgericht Marburg entschied (Urteil v. 08.02.2010 – Az. 91 C 981/09 (81). Der Richter kam nämlich zum Schluss, dass ein Anwalt, der für Seiten wie opendownload.de das Inkasso übernimmt, „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“ leiste.
In erfreulich klaren Worten stellte das Amtsgericht Marburg fest, dass die Seite opendownload.de Opfer täusche und abzocke. „Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen“, so das Gericht wörtlich. Internetnutzer würden zunächst dazu gebracht, kostenlose Programme herunterladen zu wollen. Um den Vorgang des kostenlosen Downloads zu vollziehen, werde der Betroffene dann „an anderer Stelle“ dazu gebracht, sich für ein kostenpflicitges Abonnenment anzumelden – was er in diesem Moment gar nicht realisiere. Und das sei eben eine Täuschung.
Auch auf die Rolle von Google geht das Gericht in seinem Urteil ein. Erschwerend komme nämlich hinzu, dass die Betreiber von opendownload.de bei Google werben und so potenzielle Opfer anlocken. „Das Gericht sieht hierbei auch, dass der Softwaresuchende bei der Eingabe kostenloser Software, beispielsweise OpenOffice, über Suchmaschinen stets die Beklagte zu 1) als erstes Suchergebnis findet. Der verständliche und einsichtige Internetnutzer kann hierbei nicht davon ausgehen ein kostenpflichtiges Abonnement mit zweijähriger Vertragsbindung eingehen zu müssen“, heißt es im Urteil.
Der Rechtsanwalt, der für opendownload.de das Inkasso betreibt, hätte nach Ansicht des Marburger Amtsgericht wissen müssen, dass er Abzocker unterstützt. „Die Seite ist offensichtlich darauf angelegt, Internetnutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen“, so das Gericht. Das hätte der Inkasso-Anwalt als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen. „Bei der Geltendmachung solcher Forderungen handelt es sich um Beihilfe zum versuchten Betrug“, so das Amtsgericht wörtlich.
Der Inkasso-Anwalt müsse dem Opfer von opendownload.de also dessen Anwaltskosten ersetzen.
Das Urteil des Marburger Zivilrichters (Amtsgericht Marburg, Urt. v. 08.02.2010 – Az. 91 C 981/09 (81)) ist auch deshalb erfreulich, weil es sich deutlich von der Rechtsauffassung der Münchner Staatsanwaltschaft unterscheidet. Die bayerischen Ermittler hatten erst kürzlich einer anderen Inkasso-Anwältin von Abofallen im Internet einen Freibrief erteilt. Katja Günther mache sich weder des Betrugs noch der Nötigung schuldig, wenn sie für fragwürdige Internetdienste Geld eintreibe, entschied die Münchner Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht Marburg sieht das anders – und dürfte damit hundertausenden Opfern von Abofallen im Internet aus dem Herzen sprechen.