Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!
Viele Opfer von Abofallen erhalten derzeit Post: Weil sie im ersten Jahr eine fragwürdige Rechnung bezahlt haben, werden sie nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Zweimal sollte man allerdings nicht den gleichen Fehler machen.
Vor allem Opfer der Seite opendownload.de finden derzeit in ihren Mailpostfächern unschöne Schreiben vor. Weil sie vor einem Jahr auf die Seite hereinfielen und die geforderten 96 Euro für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement bezahlten, sollen sie nun ein weiteres Mal 96 Euro zahlen. Begründung: Man habe damals ja ein Zwei-Jahres-Abonnement abgeschlossen. Mit der Bezahlung des ersten Jahrsbeitrags 2009 habe man die Forderung anerkannt – und sei nun auch zur Begleichung des zweiten „Jahresbeitrags“ verpflichtet.
Aber stimmt das wirklich? Hat man ein Zwei-Jahres-Abo akzeptiert, nur weil man die erste fragwürdige Jahresrechnung bezahlt hat? Die Antwort ist so kurz wie einfach: nein.
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines „tatsächlichen“ Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 – VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)“, urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
Heißt auf Deutsch: Nur weil man eine Rechnung einmal bezahlt hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man die Forderung auch wirklich akzeptiert hat.
Und das gilt natürlich auch im Fall von Abofallen im Internet. Hier behaupten die Täter regelmäßig, mit der Eingabe von Adress- und Kontaktdaten sowie der AGB-Bestätigung per Klick habe man einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Dienst geschlossen. Die Täter verschweigen dabei allerdings, dass zu einem gültigen Vertragsschluss weit mehr als die Eingabe von Daten gehört.
Das hat Folgen für die aktuellen Rechnungen und Mahnungen der dubiosen Firmen: Wenn ihre Opfer schon im ersten Jahr (trotz Bezahlung) keinen gültigen Vertrag geschlossen haben, können sie auch für das zweite Jahr kein Vertrag geschlossen haben. Deshalb müssen die Betroffenen (auch) im zweiten Jahr nicht bezahlen – mögen die Abzocker auch das Gegenteil in ihren Drohbriefen behaupten.
Fazit: Wer einmal auf eine Abofalle im Internet hereingefallen ist und bezahlt hat, sollte nicht ein Jahr später den gleichen Fehler noch einmal machen. Zig-tausende Menschen haben nämlich in der Zwischenzeit richtig gehandelt und nicht bezahlt. Passiert ist ihnen trotzdem überhaupt nichts: kein Mahnbescheid, keine Vollstreckung, kein Prozess, keine Geldeintreiber vor dem Haus.
Das üble Geschäft mit den Kostenfallen im Internet beruht auf zwei Prinzipien: Skrupellosigkeit bei den Tätern – und Verunsicherung bei den Opfern. Wer sich von frechen Behauptungen der Abzocker nicht beeindrucken lässt, behält sein Geld. Sofort. Ganz sicher aber im zweiten Jahr. Zumindest, wenn er nicht bezahlt.