Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe
Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.
Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. „Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher“, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.
Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.
Die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen nimmt neben der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften und die Bundesländer in die Pflicht, endlich konsequent einzuschreiten. So lauten die Forderungen der Verbraucherschützer:
- „Die Bundesregierung muss umgehend klarere gesetzliche Vorgaben machen, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dass ein Angebot Geld kostet, muss vor Vertragsabschluss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld (Button-Lösung). Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen. Bisher ist die strafrechtliche Verfolgung sehr unbefriedigend. Um ein gezieltes Vorgehen zu ermöglichen, sollte die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geprüft werden.
- Die Bundesländer müssen aus den Startlöchern kommen. Die Abzocker begehen durch die verschleierte Preisangabe Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band. Die Bundesländer müssen die Verstöße ahnden und entsprechende Bußgelder verhängen. Die offenkundige Verletzung der Preisangabenverordnung dürfen die Länder nicht ignorieren.“
In den aktuellen Urteilen (Urteil des LG Hamburg vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 – nicht rechtskräftig, Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 – nicht rechtskräftig) haben sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschreiben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen wird. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers wird gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliert den Überblick und übersieht schließlich den versteckten Kostenhinweis. Die Falle schnappt zu.
Bemerkenswert ist laut vzbv, dass immer wieder „alte Bekannte“ und gleiche Namen unter den Betreibern auftauchen. In einem aktuellen Verfahren geht der vzbv gegen die Firma Antassia GmbH vor, die die Seite „Top-Of-Software.de“ betreibt. Geschäftsführer der Firma Antassia ist Alexander V., der auch mit der Seite „opendownload.de“ aktiv ist. Weitere Verfahren laufen zum Beispiel gegen die Firma Webtains mit der Seite „routenplaner-service.de“ oder gegen die Firma Eventus, mit der Seite „routenplaner-power.de“.
Bei Abofallen im Internet werden Verbraucher dazu gebracht, ihre Daten anzugeben, um bestimmte Dienste zu nutzen. Dass der Dienst etwas kosten soll, wird im Kleingedruckten, im Fließtext, oder bewusst außerhalb des direkten Sichtfelds versteckt. Wer sich dann weigert zu bezahlen, wird von Anwälten und dubiosen Inkassofirmen unter Druck gesetzt.