Abofallen im Internet: Ministerin plant Gesetz gegen Abzocke
Mit einem neuen Gesetz will das Bundesjustizministerium Abofallen im Internet stoppen. Der Erfolg ist allerdings höchst fraglich.
Seit fünf Jahren werden Verbraucher in Deutschland massenhaft mit Abofallen im Internet abgezockt. Dabei hat sich die Masche der Abzocker praktisch seit simsen.de nicht verändert: Die Täter stellen Internetseiten mit verlockenden Angeboten und Diensten ins Netz. Wer diese nutzen will, muss seine persönliche Daten angeben und landet so in der Falle. Denn irgendwo auf der Internetseite, meist im Fließtext versteckt, werden Kosten genannt – die vom Verbraucher häufig übersehen werden.
Wer dann nicht zahlt, wird von Inkassofirmen und Anwälten so lange bedroht, bis zumindest ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen gezahlt hat. Dann nämlich hat sich das Geschäft für die Abzocker gelohnt.
Wie viele Menschen schon Opfer der Abzocke wurde, ist unbekannt. Fakt ist: Verbraucherzentralen und Fachforen ertrinken regelrecht in den Meldungen von Betroffenen – seit Jahren.
Von der Justiz ist dabei wenig Hilfe zu erwarten. Strafrechtlich ist den Tätern, die in einer Grauzone agieren, nicht beizukommen. Zivilrechtlich bekommen Opfer, die sich richtig wehren, zwar in aller Regel Recht. Das aber schreckt die Abzocker nicht. Sie können sich darauf verlassen, dass trotzdem noch genügend Opfer zahlen. Denn Anwälte und Inkassobüros, die die Betroffenen mit übelsten Drohungen unter Druck setzen, haben ebenfalls wenig zu befürchten. Anwaltskammern, Berufsverbände und Aufsichtsbehörden sitzen das Problem aus.
Jetzt allerdings will das Justizministerium aktiv werden. Mit einem neuen Gesetz sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots „durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung“ anzugeben. Ein Vertrag komme außerdem erst dann zustande, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt. „Damit wird unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen“, sagte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung.
Das Ministerium hatte zunächst geplant, ein Gesetz auf europäischer Ebene abzuwarten. Da dieses wohl erst einmal nicht kommt, soll es jetzt den nationalen Alleingang geben.
Ob ein solches Gesetz das Geschäft mit den Abofallen im Internet wirklich stoppen kann, ist allerdings fraglich:
- Klare und deutliche Preisangaben sind schon heute längst Pflicht – etwa durch die Preisangabenverordnung.
- Auch kommen schon nach heutiger Rechtslage Verträge gar nicht zustande, wenn der Verbraucher über die Kosten getäuscht wurde.
- Schon heute arbeiten Abofallen-Betrüger mit allerhand technischen Tricks, ködern zum Beispiel potenzielle Opfern mit manipulierten Webseiten. Eine Klick-Lösung oder die Pflicht zur deutlichen Preisangabe – die es ja schon heute gibt – werden daran nichts ändern.
Das Problem ist letztlich ein ganz anderes: Verstöße gegen die Gesetze werden in der Regel nicht verfolgt. Anwälte und Inkassofirmen können ungehindert brutalstes Inkasso-Stalking betreiben, um Verbraucher zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu bewegen. Und die Strafverfolgungsbehörden sind ganz offenbar nicht willens oder in der Lage, die organisierte Abzocke im Internet konsequent zu verfolgen.
Ein neues Gesetz dürfte daran nichts ändern.