Abofallen-Betreiber aus Frankfurt: 960.000 Euro Strafe
Die Frankfurter Firma Euro Content Ltd. muss wegen ihrer Abofallen im Internet 960.000 Euro Strafe zahlen. Das hat die italienische Wettbewerbsbehörde entschieden.
Während in Deutschland Politik und Justiz dem Treiben dubioser Internet-Abzocker seit Jahren praktisch tatenlos zusehen, werden in Italien Fakten geschaffen. Auch dort hatte eine deutsche Firma, die Euro Content Ltd. mit Sitz in Frankfurt, versucht, Internetnutzer über Abofallen abzuzocken.
Die Quittung folgte prompt. Wie die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) jetzt berichtete, muss die Euro Content Ltd. wegen ihrer dubiosen Geschäftsmethoden nicht nur 960.000 Euro Strafe zahlen; sie wurde zudem verdonnert, auf ihrer eigenen Homepage sowie auf der Internetseite www.easy-download.info die Entscheidung der Kartellbehörde zu veröffentlichen. Damit solle eine Fortsetzung der unlauteren Geschäftspraktiken verhindert werden.
Seit April 2010 hatten sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien etwa 500 Verbraucher gemeldet, die sich auf der Seite www.easy-download.info registriert und ungewollt ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Laut Angaben von Euro Content Ltd. hatten sich im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 14.10.2010 100.000 bis 200.000 Nutzer registriert.
Die italienische Kartellbehörde hatte daraufhin im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der obgenannten Internetseite eingeleitet. Ergebnis: Die Behörde stellte zwei Formen von unlauteren Geschäftspraktiken fest: „Einerseits wurde durch ausgeklügelte und irreführende Mechanismen und unter Mithilfe von Brückenseiten in den Nutzern der Anschein erweckt, sie könnten die auf der Internetseite verfügbare Software gratis herunterladen; diese Software steht im Internet normalerweise auch kostenlos zur Verfügung. Somit hätten die Verbraucher unbewusst einen Vertrag abgeschlossen, den sie ansonsten nie unterschrieben hätten.
Die zweite unlautere Praktik besteht in der Ausübung von erheblichem psychologischem Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher: Sollte die Forderung nicht bezahlt werden, wurden rechtliche Schritte sowie die Meldung der Nichtbezahlung an verschiedene Behörden, welche Kreditinformationen verwalten, angedroht.“
In Deutschland hat sich für dieses Gebahren der Begriff Inkasso-Stalking eingebürgert. Politik, Justiz und Verbände stören sich bislang jedoch nicht daran, wenn Verbraucher zur Bezahlung unberechtigter Forderungen erpresst werden.
In Italien schon. Für die beiden festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken verhängte die AGCM jeweils eine Strafe in Höhe von 480.000 Euro, also insgesamt 960.000 Euro, gegen die Euro Content Ltd.