Abofallen: Abzocker müssen wegen Betrugs vor Gericht
Für die Betreiber von Abofallen im Internet sind die rosigen Zeiten offenbar vorbei. Die ersten mutmaßlichen Abzocker stehen demnächst wegen Betrugs vor Gericht.
Die beiden Beschuldigten sollen Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abos – etwa für Routenplaner, Gedichte oder Grußkarten – untergejubelt haben. Den Ermittlungen zufolge hatten die Angeklagten – ein Mann und eine Frau – über Jahre hinweg immer wieder Firmen nach britischem Recht gegründet und aus verschiedenen hessischen Städten irreführende Seiten ins Netz gestellt. Wenn die Opfer nicht zahlten, ließen die mutmaßlichen Abzocker wie in solchen Fällen üblich Mahnungen und Drohbriefe von Inkassoanwälten verschicken.
Nichts Neues eigentlich, könnte man meinen. Seit ziemlich genau fünf Jahren terrorisieren Abzocker deutsche Verbraucher mit sogenannten Abofallen im Internet, ertricksen Dateneingaben für vermeintlich kostenlose Dienste – und setzen Opfer dann so lange mit Inkassobriefen und Anwaltsschreiben unter Druck, bis zumindest ein gewisser Prozentsatz zahlt.
Politik und Strafjustiz sahen dem üblen Treiben mit den versteckten Kosten stets tatenlos zu. Bis jetzt.
Auch im Fall der beiden Männer wollte das Landgericht Frankfurt – wie in solchen Fällen eben „üblich“ – zunächst keinen Betrugsprozess führen. Doch die Richter wurden überstimmt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Frankfurt entschied nämlich (Beschluss Az.: 1 Ws 29/09), dass gegen die beiden Beschuldigten doch ein Prozess geführt werden müsse. Das Treiben der beiden sei als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen.
Die OLG-Entscheidung ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Frankfurter Landgericht, das bei der massenhaften Abzocke von Internetnutzern einmal mehr ein Auge zudrücken wollte; es dürfte auch in der Szene der Abofallen-Betreiber für Unruhe sorgen. Denn die durften sich bislang sicher sein, ungestört von der Justiz Millionen scheffeln zu können. Diese Zeiten könnten nun vorbei sein.
Ist es nur Zufall, dass gerade jetzt einer der berüchtigsten Inkassoanwälte der Abofallen-Branche seine jahrelange Tätigkeit eingestellt hat?
Ob es im Fall der der Frankfurter Beschuldigten zu einer Verurteilung kommt, ist noch unklar. Ebenso steht noch kein Termin zur Hauptverhandlung fest. Sollten die beiden Beschuldigten verurteilt werden, stehen Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten im Raum. Ob die Opfer der Abofallen ihr Geld jemals wiedersehen werden, ist allerdings auch in diesem Fall mehr als fraglich.