Urteil: Privatleute haben keinen Auskunftsanspruch gegen Foren-Betreiber
Wer ein Forum im Internet betreibt, muss Privatleute nicht verraten, wer hinter bestimmten Einträgen steckt. Das hat das Amtsgericht München klargestellt.
Privatleute haben dem aktuellen Urteil zufolge keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Foren im Internet. Diese müssen Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergeben – zum Beispiel dann, wenn es um Straftaten, Terrorismusbekämpfung oder Verstöße gegen das Urheberrecht geht (AG München, Urt. v. 03.02.2011 – Aktenzeichen: 161 C 24062/10).
In dem entschiedenen Fall wollte der Inhaber eines Autohauses gegen Benutzer eines Internetforums vorgehen, die ihn schlecht bewertet hatten. Er wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können.
Das lehnte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz ab – und bekam Recht, als der Fall vor Gericht landete. Das Amtsgericht München stellte fest, dass der Betreiber des Forums den Regelungen des Telemediengesetzes unterliege. Dort sei geregelt, dass er im Einzelfall Auskunft an die Polizei, den Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt erteilen muss – anderen aber nicht.
Da der Autohausbetreiber Anzeige erstatten könne, sollte es in dem Forum beleidigt oder verleumdet worden sein, sei es auch nicht rechtlos, so die Richter weiter. Über ein Ermittlungsverfahren könne er schließlich an die gewünschten Daten kommen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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