Handwerkskammer warnt vor Abzocke mit Online-Branchenbüchern
Wer dieser Tage einen „Korrekturabzug“ für einen Branchenbuch-Eintrag bekommt, sollte vorsichtig sein. Dahinter könnten Abzocker stecken.
Die Masche läuft seit Jahren – und fordert doch immer wieder neue Opfer. Vor allem Gewerbetreibenden, Ärzten und Handwerkern flattert per Post ein vermeintlicher Korrekturabzug für einen Eintrag ins Branchenbuch oder Telefonbuch ins Haus. Was die Betroffenen häufig nicht merken: Es handelt sich bei dem Brief gar nicht um eine reine Mitteilung, sondern um eine Offerte. Im Kleingedruckten ist zu lesen, dass man mit dem Ausfüllen seiner Daten und/oder der Rücksendung einen Vertrag abschließe über eine Eintragung in einem Online-Branchenbuch.
Wer sich dann weigert zu bezahlen, wird von den sogenannten Branchenbuch-Abzockern mit Anwaltsschreiben und Inkassobriefen unter Druck gesetzt. Trotzdem kann es sich durchaus lohnen nicht einzuknicken. „Wenn Sie bereits unterschrieben und den Korrekturabzug an den Anbieter zurückgeschickt haben, sollten sie dennoch nicht tatenlos bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag wegen der offensichtlich absichtlich versteckten Kostenpflicht wegen arglistiger Täuschung anzufechten“, erklärt Dr. Dorothée Hofer, Juristin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, jetzt in einer Pressemitteilung.
Wer sich tatsächlich weigert, den fragwürdigen Eintrag zu bezahlen, müsse zwar mit weiteren Drohbriefen rechnen; „bislang ist uns jedoch noch kein Fall bekannt, in dem sich eine dubiose Anbieterfirma zum Beitreiben der Forderungen gerichtlichen Beistand geholt hätte, so dass der Spuk irgendwann vorbei ist“, so die Juristin.