Abofallen im Internet: Weg frei für „Button-Lösung“ als Schutz
Die Europäische Union hat den Weg für einen besseren Schutz gegen Abzocke im Internet freigemacht. Verbraucherschützer sind allerdings nicht restlos überzeugt.
Um Verbraucher künftig besser vor teuren Überraschungen im Internet und am Telefon zu schützen, hat die Europäische Union eine ganze Reihe von Neuregelungen auf den Weg gebracht, die nun in den Ländern umgesetzt werden müssen.
Mit der sogenannten Buttonlösung etwa soll verhindert werden, dass Verbraucher ihre Daten bei scheinbar kostenlosen Online-Diensten eintragen und wenig später eine Rechnung bekommen, weil sie ja angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hätten. Stattdessen sollen sie in Zukunft einen Knopf („Button“) oder ähnliches drücken, um die Kostenpflicht aktiv zu bestätigen.
„Offen war bis zum Schluss, ob Deutschland im Kampf gegen Abofallen eine Button-Lösung einführen kann. Dies soll nunmehr verpflichtend eingeführt werden“, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband und fordert: „Die Bundesregierung muss ihren Ankündigungen nun rasch Taten folgen lassen und ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Verbraucher einem – explizit als solchen sichtbaren – kostenpflichtigen Angebot aktiv zustimmen müssen.“
In puncto Telefonwerbung lässt die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten freie Hand. „Damit kann die Bundesregierung auch hier eine Bestätigungslösung umsetzen, wonach infolge eines Werbeanrufs abgeschlossene Verträge erst dann wirksam werden, wenn die Angerufenen den Vertragsabschluss schriftlich bestätigen“, so der vzbv. „Eine solche Bestätigungslösung muss nach Ansicht des vzbv auch für Eintragungslisten von Gewinnspielanbietern gelten, um die Zunahme unlauterer Gewinnspielwerbung einzudämmen.“
Ganz unumstrittien ist die Button-Lösung gerade im Internet allerdings nicht. Kritiker fürchten, dass Abzocker einen – technischen – Weg finden werden, um Opfer an einem solchen Button vorbei zu lotsen. Damit würden Betroffene erst recht in Probleme geraten.
Neben der Button-Lösung sollen die Verbraucherrechte durch weitere Neuregelungen gestärkt werden:
- Keine pauschalen Aufschläge für Zahlungsmittel: So dürfen Händler etwa für die Zahlung per Kreditkarte nur diejenigen Zusatzkosten in Rechnung stellen, die auch der Händler selbst bezahlen muss. Dies gilt explizit auch für Reiseunternehmen.
- Hotlines zum „Basistarif“: Künftig müssen Anbieter für die Dauer der Gewährleistungsfrist telefonisch erreichbar sein. Dabei darf die Hotline nicht teurer sein als die ortsüblichen Tarife.
- Schluss mit Voreinstellungen: Wer im Internet eine Reise bucht, dem wird vielfach durch eine obligatorische Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung untergejubelt. Künftig können Kunden diese Kosten zurückverlangen. Denn Extrakosten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig, die bei einer Voreinstellung nicht vorliegt.
Widerrufsfrist wird kürzer
Leider bringt die Verbraucherrechterichtlinie auch einige Verschlechterungen mit sich. So werden die Widerrufsrechte im Versandhandel eingeschnitten. Wurden Kunden nicht über ihr Widerrufsrecht unterrichtet, galt bisher eine unbefristete Widerrufsfrist. Künftig erlischt diese bereits zwölf Monate nach Vertragsabschluss.
„Zudem ist zu befürchten, dass Händler künftig die Rücksendekosten vermehrt auf die Verbraucher abwälzen werden“, so der vzbv. Muss bisher in Deutschland der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen, können diese künftig den Verbrauchern auferlegt werden. Darüber müssen sie aber vor Vertragsabschluss unterrichtet werden.