nachbarschaftspost.com: Leere Drohungen per Post

Erst Lockanrufe, dann Drohungen: Sogar mit Briefen versuchen die Betreiber von nachbarschaftspost.com jetzt, ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Einschüchtern lassen sollte man sich aber trotzdem nicht, raten die Verbraucherzentralen.

Die miese Masche von nachbarschaftspost.com hatte im März und April viele tausend Menschen in die Falle gelockt. Die Abzocker hatten automatisiert Telefonnummern durchgeklingelt und den Angerufenen eine Bandansage vorgespielt. Darin hieß es, dass ein Nachbar eine Nachricht hinterlegt habe. Diese könne man auf der Internetseite nachbarschaftspost.com abrufen. Auf der Seite selbst wurden die Betroffenen dann aufgefordert, ihre Daten einzutragen, um die „persönliche Nachricht“ abrufen zu können – eine Nachricht, die es so nicht gab. Stattdessen lauerte im Kleingedruckten der Hinweis, dass man nach Eintragung eine zweijährige Mitgliedschaft abschließe – zum Preis von neun Euro pro Monat.

Wieviele Opfer mit Lockanrufen von nachbarschaftspost „beglückt“ wurden, ist kaum abzuschätzen. Meldungen kamen jedenfalls aus dem gesamten Bundesgebiet. Verbraucherzentralen und Polizeidienststellen wurden regelrecht von Hilfesuchenden überrannt, als die Betreiber von nachbarschaftspost.com dann wenig später begannen, ihren arglosen Opfern Rechnungen zu schicken.

Seit ein paar Tagen häufen sich nun wieder die Beschwerden. Das berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn nun verschicken die Täter, die sich hinter einer Briefkastenfirma namens Connection Enterprise Ltd mit Sitz auf den British Virgin Islands, einer Faxnummer in Liechtenstein und einem angeblichen Servicebüro in der Schweiz verstecken, Mahnungen. 54 Euro zuzüglich fünf Euro Mahngebühren sollen dabei fällig werden. Bei Nichtzahlung drohen die Täter mit rechtlichen Schritten (Anzeige/Gericht) und weiteren Kosten für Adressermittlung in Höhe von 50 Euro.

Eine Drohkulisse bauen die Abzocker auf indem sie behaupten, dass durch die damalige „Code-Eingabe eine eindeutige Zuordnung“ des Rechnungsempfängers möglich geworden sei. „Wir haben feststellen müssen, dass die Angaben, die sie uns gemacht haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Daher haben wir Ihre richtige Adresse ermitteln lassen“, heißt es in den Schreiben. Eine falsche Adresse anzugeben sei Betrug.

Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale rät Opfer von nachbarschaftspost.com, trotzdem gelassen zu bleiben: „Mit der geschickten Formulierung, dass die Angabe „nicht existenter oder falscher Adressen ein Tatbestandsmerkmal des Betruges“ darstelle, wird eine weitere Drohkulisse aufgebaut“, sagt sie. Allein unrichtige Angaben sind nach Auffassung der Juristin aber nicht ausreichend für die Annahme eines Betruges. „Diese Mahnschreiben sind ein weiteres dreistes Vorgehen von Nachbarschaftspost.com“, so die Verbraucherschützer in einer Mitteilung.

Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: „Verbraucher sollten nicht zahlen, sich nicht einschüchtern lassen und Strafanzeige erstatten bei einer örtlichen Polizeidienststelle.“