Inkassoverband distanziert sich von „DOZ Deutsche Zentral Inkasso“

Die „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ ist vielen Menschen bekannt, die auf fragwürdige Internetdienst hereinfielen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat sich jetzt offiziell von der DOZ distanziert.

Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen unterstütze den Verhaltenskodex des offiziellen deutschen Inkassoverbands, lehne jedoch eine Mitgliedschaft darin ab.

Die Reaktion auf diese Mitteilung kam prompt: Der Inkassoverband (BDIU) distanzierte sich klar und deutlich von der umstrittenen DOZ. Man habe der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten, betonte der Verband. „Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU“, hieß es in einer Erklärung. Diese Nachfragen ließen „erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt“.

Der Bundesverband verwies in diesem Zusammenhang weiter auf eine Mitteilung der Präsidentin des Kammergerichts Berlin vom 26. Januar 2011. Das Gericht ist für die Registrierung von Inkassofirmen zuständig. In der Mitteilung hieß es demnach wörtlich:

„Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.“ (Die Erklärung des Kammergerichts ist nachzulesen unter: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110126.1540.328457.html)

Nach derzeitigem Kenntnisstand sei eine Aufnahme der „Deutschen Zentral Inkasso“ in den BDIU somit ohnehin ausgeschlossen, so der Verband.

Am Mittwoch habe das Verwaltungsgericht Berlin dem BDIU auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung nunmehr für Ende August anberaumt werden soll.

Verbrauchern, die Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ haben, rät der BDIU derweil, sich direkt an das Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin zu wenden.