Hadopi-Gesetz: Ersten 60 Filesharern droht die Internet-Sperre
Wer in Frankreich dreimal beim illegalen Filesharing oder anderen Urheberrechtsverletzungen ertappt wird, muss mit der Sperrung seines Internetzugangs rechnen. Grundlage dafür ist das Hadopi-Gesetz. Die ersten 60 Nutzer hat es jetzt getroffen.
Hadopi steht für „Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’Internet“ und ist der Name einer Regelung, mit der FRankreich gegen Urheberrechts-Verletzungen vorgeht. Nutzer, die beim illegalen Upload oder Download von Musik oder Filmen ertappt werden, bekommen zunächst einmal zwei Verwarnungen. Wir ihre IP-Adresse ein drittes Mal bei Rechtsverletzungen gespeichert, kommt es zum Gerichtsverfahren. Dabei können Geldstrafen oder eine temporäre Sperrung des Internetzugangs verhängt werden. Dieses dreistufige Verfahren ist auch als „Three-strike-Verfahren“ bekannt.
Nach gut eineinhalb Jahren gibt es nun erste Zahlen, wie sich das Hadopi-Gesetz in Frankreich auswirkt. Demnach erhielten seit Januar 2010 rund 650.000 Nutzer eine erste Verwarnung, weitere 44.000 User eine zweite. Knapp 60 Anschlussinhabern droht nun die Sperrung des Internetzugangs, berichtete Marie-Françoise Marais, Chefin der Hadopi-Behörde. In etlichen weiteren Fällen laufe das Verfahren noch, es könnten also weitere Internetsperren verhängt werden.
Auch in Deutschland laufen Überlegungen, Internetnutzern bei Urheberrechtsverletzungen den Zugang zu sperren. So will der CDU-Politiker Siegfried Kauder schon in wenigen Wochen einen entsprechenden Gesetzes-Vorschlag vorlegen.
Wie effektiv solche Sperren sind, ist freilich höchst umstritten. Letztlich kann kein Nutzer daran gehindert werden, sich einfach bei Freunden, über andere IP-Adressen oder vom nächsten Internet-Cafe aus ins Internet einzuloggen, wenn eine bestimmte Adresse gesperrt wurde.