Studie: Abmahn-Gefahr für Online-Shops weiter hoch
Betreiber von Online-Shops schweben weiter in großer Gefahr, für Fehler auf ihren Seiten abgemahnt zu werden. Das ist das Ergebnis der Trusted Shops Abmahn-Studie 2011, die jetzt veröffentlicht wurde.
Zwar ist die Zahl der Abmahnungen von Webshops leicht gesunken, von durchschnittlich 2,1 Abmahnungen pro Shop im Jahr 2007 auf 1,6 im Jahr 2009. Und auch die Zahl der rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen geht der Studie zufolge zurück. „Dennoch ist die Gefahr, für Fehler abgemahnt zu werden, gerade online noch immer sehr hoch“, hieß es.
Die Abmahn-Studie wurde von „Trusted Shops“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) durchgeführt und richtete sich speziell an Händler, die zwischen dem Frühjahr 2009 und Sommer 2011 abgemahnt wurden.
Fehler in der Widerrufsbelehrung belegen der Untersuchung zufolge immer noch Platz 1 unter den am häufigsten abgemahnten Verstößen. „Allein 4,5 % der Teilnehmer wurden wegen der Verwendung des „alten“ Musters nach dem 11.06.2010 abgemahnt.“, so die Studie. Dieses Problem sei aktuell wieder akut, weil das Widerrufsrecht erneut reformiert wurde und jeder Shopbetreiber seine Belehrungen im Shop aktualisieren muss. Es folgten Verstöße gegen das Markenrecht, gegen das Urheberrecht, Werbung mit Selbstverständlichkeiten, sowie Fehler im Impressum.
Die Studie zeigte aber auch, dass es sich lohnt, gegen Abmahnungen vorzugehen und sich zur Wehr zu setzen. „In gerade einmal knapp 7 % der Fälle, in denen sich die Teilnehmer gegen eine Abmahnung gewehrt haben, war dieses Vorgehen erfolglos“, hieß es.
Insgesamt beteiligten sich an der nicht repräsentativen Studie 530 Teilnehmer, davon wurden 225 im Erfassungszeitraum abgemahnt.
Tipps, wie man sich im Fall einer Abmahnung verhalten sollte, lesen Sie in unserem entsprechenden Kapitel.