Urteil: Auch Nachrichtentexte dürfen nicht einfach kopiert werden
Vorsicht beim Kopieren von fremden Texten: Auch reine Nachrichtentexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach so auf die eigene Internetseite gestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden.
Geklagt hatte die Nachrichtenagentur AFP, die schon seit Jahren sehr energisch gegen Textklau im Internet vorgeht. Im Visier der Agentur war diesmal ein regionales Online-Portal, das Nachrichtentexte der AFP ohne Erlaubnis auf seine eigenen Seiten gestellt hatte.
In der ersten Instanz entschied das Landgericht Mannheim noch gegen die AFP. Bei reinen Nachrichten fehle es an der notwendigen Schöpfungshöhe, meinten die Richter. Daher dürften diese auch kopiert werden (Az. 6 U 78/10).
Doch in der Berufung sah das OLG Karlsruhe den Fall anders. Die Richter kamen zum Schluss, dass auch Nachrichtentexte urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie neben der reinen Nachricht „erläuternde Kommentierungen, Betrachtungen oder Ergänzungen“ enthalten. Und das könne auch bei den für Nachrichtenagenturen typischen, sehr sachlichen Meldungen im Tickerstil der Fall sein. Nur ganz kurze, reine Faktenberichte seien nicht schutzfähig.
Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, dass die Übernahme von Nachrichtentexten im Internet üblich sei. Illegal sei das trotzdem.
Das verklagte Web-Portal wurde verurteilt, für die gestohlenen Texte Lizenzgebühren zu zahlen. Außerdem müssen die Betreiber sämtliche Gerichtskosten zahlen. Diese kündigten an, zum Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen.
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