Fälschungen versteigert: eBay muss Nutzerdaten herausgeben
Das Online-Auktionshaus eBay muss Daten seiner Nutzer herausgeben wenn der konkrete Verdacht besteht, dass diese gefälschte Markenartikel verkaufen. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Im entschiedenen Fall hatte ein Mann Fälschungen der Parfüm-Marke Davidoff über eBay verkauft. Als das geschädigte Unternehmen gegen den Verkäufer vorgehen wollte und von dem Auktionshaus dessen Nutzerdaten forderte, lehnte Ebay ab.
Zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Magdeburg entschied (Landgericht Madgeburg, Urt. v. 28.09.2011 – Az.: 7 O 545/11). Bestehe der konkrete Verdacht, dass jemand bei eBay Fälschungen eines markenrechtlich geschützten Parfüms verkauft, sei das Unternehmen verpflichtet, Konto- und Adressdaten des Mitglieds herauszugeben.
„Es liege eine offensichtliche Rechtsverletzung vor, welche die Klägerin berechtige, einen markenrechtlichen Auskunftsanspruch geltend zu machen“, urteilten die Richter laut einem Bericht der Kanzlei Bahr. Zudem sei eBay nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Dass zwischen eBay und seine Mitgliedern eine Verschwiegenheitsverpflichtung besteht, reiche dafür nicht aus.