Anfang 2012 neue Gesetze gegen Abofallen und Abmahn-Abzocke
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat für 2012 ein Gesetzpaket zur Stärkung der Verbraucherrechte angekündigt. Damit will die Politik dem Missbrauch von Abmahnungen und Abofallen im Internet begegnen.
Mit den neuen Gesetzen sollen die zunehmenden Abzockversuche im Internet gebremst werden. „Das beginnt bei den systematischen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.“ Mit einem Bündel von Maßnahmen würden diese Missbräuche nun eingedämmt, kündigte die Ministerin an: „Ich werde Anfang des Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen.“
Bereits in der parlamentarischen Abstimmung ist ein Gesetz, mit dem die sogenannte Button-Lösung eingeführt werden soll. Betreiber von Abofallen verstecken die Preisangaben meist im Kleingedruckten auf ihren Webseiten, beharren dann aber auf einem angeblichen Vertragsschluss. Künftig sollen Verbraucher per Klick auf einen beschrifteten Button ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten.
Der Button für die Bestellung muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein oder – wenn dies wie bei einem Gebot bei eBay nicht zum Geschäftsmodell passt – mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Damit sollen die Trick mit kleingedruckten Preisen ein Ende haben. „Wir wollen, dass die Kunden vor jeder Bestellung exakt auf die Folgen und Kosten hingewiesen werden“, so die Ministerin in einem Zeitungsinterview.
Ebenfalls vorgehen will die FDP-Politikerin gegen den steigenden Missbrauch von Abmahnungen zum Zwecke des Geldverdienens. Etliche Rechtsanwälte haben sich in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert, Verbraucher – etwa wegen Musik-Downloads – abzumahnen und dabei Unmengen an Geld zu fordern. Künftig sollen für Abmahnungen niedrigere Gebühren vorgeschrieben werden. Außerdem soll nach den Plänen der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, Anwälte sollen sich also das Gericht, vor dem sie klagen, nicht mehr aussuchen können. Auch für Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen wird es wohl neue Vorschriften geben. Welche, ist noch nicht ganz klar.
Im Kampf gegen unseriöse Inkassofirmen setzt Leutheusser-Schnarrenberger auf eine strengere Aufsicht. Bei unerlaubte Telefonwerbung sollen künftig Bußgelder von bis zu 300.000 Euro möglich sein. Bisher sind es 50.000 Euro – was für Abzocker oft nicht mehr als ein Taschengeld ist.
Auch bei Verträgen, die über Gewinnspiele zustande kommen, plant die Ministerin strengere Regeln, um den Missbrauch einzudämmen. Solche Verträge sollen künftig nur noch gültig sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden. Ein – angeblicher -Vertragsschluss am Telefon reicht dann eben nicht mehr, um Verbraucher abkassieren zu können.