Abmahnung, Durchsuchung, Klage? Das kommt auf Megaupload-Nutzer zu
Nach der Schließung von Megaupload schwappt eine gigantische Abmahnwelle durch Deutschland. Das behauptet heute zumindest die „Bild“-Zeitung. Doch Juristen widersprechen. Tatsächlich hätten Nutzer von Megaupload vermutlich gar nichts zu befürchten.
Megaupload.com war vor gut zehn Tagen auf Betreiben der US-Behörden geschlossen worden, deren mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet. Darunter war der gebürtige Kieler Kim „Kimble“ Schmitz. Er und weitere Verdächtige werden beschuldigt, durch Megaupload Urheberrechtsverletzungen in großem Ausmaß begünstigt und sogar gefördert zu haben. Durch illegal getauschte und verbreitete Dateien – Filme, Software und Musik – sei den eigentlichen Rechteinhabern ein Schaden von rund einer halben Milliarde Dollar entstanden.
Bild: Nach Megaupload-Aus schwappt Abmahnwelle durchs Land
Während Schmitz und seine mutmaßlichen Komplizen darauf beharren, unschuldig zu sein, sorgt heute ein Bericht der „Bild“-Zeitung für Aufsehen. Demnach geraten nach dem Aus für Megaupload jetzt auch dessen – zahlende – Nutzer ins Visier. „Nach der Schließung von Kim Schmitz‘ (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos“, heißt es in einem Bericht des Boulevardblatts, der auch online veröffentlicht wurde.
Aber stimmt es wirklich, dass Megaupload-Nutzer jetzt im Visier von Anwälten oder sogar von Polizei und Staatsanwaltschaft stehen? Renommierte Juristen wie etwa der bekannte Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter widersprechen dem Bericht ausdrücklich. „Das mit der Abmahnwelle ist richtig. Aber sie hat mit Megaupload oder anderen Filehostern nichts zu tun“, schreibt Vetter in seinem bekannten lawblog.de. Wer in Tauschbörsen wie eMule oder Gnutella aktiv ist, müsse tatsächlich damit rechnen, abgemahnt zu werden. Denn gleich mehrere Anwälte haben sich darauf spezialisiert, sogenannte Raubkopierer in Tauschbörsen über ihre IP-Adresse zu identifizieren und sie dann im Namen der Film- und Musikindustrie abzukassieren.
Anwalt: Filehoster speichern vermutlich keine Verbindungsdaten
Anders sehe die Lage aber eben bei Diensten wie Megaupload aus. Gerade bei Nutzern, die nur gelegentlich und ohne Anmeldung Filehoster nutzen, sei kaum mit Verfolgung zu rechnen – schon allein deshalb, weil sie nicht identifiziert werden können. „Filehoster handeln schon im eigenen Interesse, wenn sie möglichst keine Verbindungsdaten speichern“, so Vetter. „Dieses Interesse dürfte nicht geringer geworden sein, seitdem die mutmaßlichen Köpfe hinter Megaupload im Gefängnis sitzen und ihre Auslieferung an die USA befürchten müssen. Razzien bei Filehostern dürften also kaum bergeweise Verbindungsprotokolle ergeben.“ Zudem speicherten die meisten deutschen Provider die Verbindungsdaten bei dynamischen IP-Adressen nur für eine begrenzte Zeit. Danach sei es nicht mehr möglich, die IP-Adressen Nutzern zuzuordnen.
Nutzer sind durch Premiumzugang leicht herauszufinden
Leichter hätten es die Ermittlungsbehörden bei Megaupload-Nutzern, die einen Premiumzugang gebucht hatten. „Wer, wie so viele, für einen Premiumzugang beim Filehoster mit Kreditkarte, PayPal oder Bankeinzug bezahlt, hinterlässt klare Datenspuren. Diese Datenspuren sind auch nicht einfach so aus der Welt zu kriegen“, erklärt der Jurist. Doch auch das reiche wohl kaum für einen Anfangsverdacht wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung – und damit auch nicht für eine Hausdurchsuchung. „Nach meiner Meinung kann man aus einem Premiumzugang keinen Anfangsverdacht herleiten. Vom Grundsatz her sind Filehoster nämlich legale Dienste“, schreibt Udo Vetter.
Keine Abmahnungen wegen Megaupload bekannt
Zu einer ähnlichen Einschätzung wie Vetter kommen auch die Anwälte der Hamburger Kanzlei Dr. Wachs. Es sei richtig, dass Kim Schmitz von Megauploads verhaftet wurde und es sei richtig, dass eine Abmahnungswelle durch Deutschland rollt. „Nur besteht zwsichen beiden Aussagen „Kein kausaler Zusammenhang“, so die Anwälte. Bei den Abmahnungen gehe es um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen wie Vuze, Bittorrent oder Emule. Die Hamburger Anwälte: „Das hat nichts mit MegaUpload zu tun, insbesondere sind keine Abmahnungen bekannt, welche mit Verletzungen über MegaUpload zu tun haben.“