Betrug: Unternehmer Michael Burat und Rechtsanwalt verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat den umstrittenen Internetunternehmer Michael Burat (outlets.de), einen Münchner Rechtsanwalt, sowie zwei weitere Komplizen wegen Betrugs verurteilt.

Symbolbild: M&S Fotodesign - Fotolia.com

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Burat aus Rodgau und der mitangeklagte Rechtsanwalt in den Jahren  2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt und zu Unrecht abkassiert hatten. Den Ermittlungen zufolge hatten sie sich selbst Werbemails und Grußkarten (e-cards) verschickt, deren Betreibern gegenüber aber behauptet, diese zu Unrecht erhalten zu haben. Wenn die Betroffenen dann nach den kostenpflichtigen Abmahnungen Unterlassungserklärung unterschrieben hatten, schickten sich die Betrüger erneut Mails zu, um dann die vereinbarten Vertragsstrafen bei den Opfern zu kassieren.

Allein die ebenfalls abgemahnte CDU sei auf diese Weise von Burat und seinen Komplizen um 15.000 Euro gebracht worden, ergaben die Ermittlungen.

Michael Burat, der Seiten wie outlets.de betreibt und dem Verbraucherschützer Abzocke mit Abofallen im Internet vorwerfen, wurde vom Osnabrücker Landgericht  zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er eine Geldauflage von 120.000 Euro zahlen. Der mitangeklagte Rechtsanwalt, der die Abmahnungen angefertigt hatte, wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Auch diese wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zwei weitere Komplizen wurde zu sieben Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt.

„Ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass ich bereits zu Beginn meiner Hauptverhandlung sämtliche nun abgeurteilten Vorwürfe eingeräumt hatte. Dieses Geständnis hatte das Gericht auch in seinem Urteil ausdrücklich gewürdigt“, erklärte Burat nach dem Urteil in seinem Blog. Er sei in Osnabrück an ein „faires und objektives Gericht geraten. „Dies lässt mich hoffen, dass auch das Gericht in Frankfurt derart fair und objektiv ist und ich dort deshalb nur freigesprochen werden kann. Anders als im Osnabrücker – Verfahren habe ich mich nämlich dort nicht strafbar gemacht.“

Nach eigenen Angaben hat Burat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Mehr zum Thema

outlets.de: Verbraucherschutz warnt vor Bezahlung

Gericht verbietet outlets.de Schufaeintrag

Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de