Facebook: Gelöschte Bilder auch nach Jahren noch abrufbar
Wer glaubt, bei Facebook gelöschte Bilder seien tatsächlich gelöscht, täuscht sich. Tatsächlich sind einmal bei Facebook hochgeladene und scheinbar wieder entfernte Bilder unter Umständen auch nach Jahren noch aufrufbar. Darauf weist die Anwaltskanzlei Hagen Hild hin.
Schon 2009 wurde bekannt, dass Nutzer-Bilder bei Facebook länger gespeichert werden als von den Betroffenen tatsächlich gewünscht. „Scheinbar werden nach dem Löschen der Bilder durch den Benutzer diese Bilder nicht vom Facebook-Server selbst entfernt, sondern sind in der Regel weiterhin durch die Eingabe des direkten Links aufrufbar“, so die Augsburger Kanzlei Hild jetzt in einer Mitteilung. Facebook habe zwar damals mitgeteilt, die Speicherzeit nach dem Löschen zu reduzieren. „Jetzt im Jahre 2012, also nach mittlerweile über drei Jahren, muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die alten Fotos immer noch abrufbar sind.“
Facebook habe jetzt auf erneute Nachfrage eingeräumt, dass von Nutzern gelöschte Bilder bis heute nicht immer zuverlässig vom Server entfernt würden. Man arbeite an einem neuen System, um Fotos in Zukunft innerhalb von 45 Tagen unwiderruflich vom Facebook-Server zu entfernen. Mit dem Einbinden der neuen Software sei man in den nächsten ein bis zwei Monaten fertig, „diesmal jetzt aber wirklich“.
Diese Geschichte zeige, dass man mit persönlichen Daten im Internet nur mit Bedacht umgehen sollte, so die Kanzlei weiter. „Daten, die einmal hochgeladen wurden, lassen sich mitunter nur sehr schwer wieder entfernen, teilweise wird eine Löschung sogar unmöglich sein.“
Abmahnung wegen Verwendung fremder Fotos bei Facebook möglich
Das Thema Bilder und deren Löschung in Sozialen Netzwerken ist brisanter, als man auf den ersten Blick meint. Denn es geht nicht nur darum, unerwünschte oder nachträglich unangenehme Fotos wieder löschen zu wollen. Es geht auch darum, dass es unter Umständen zwingend notwendig sein kann, dass man an gelöschte Bilder tatsächlich nicht mehr herankommt – nämlich dann, wenn man sich nach einer Abmahnung oder Unterlassungserklärung dazu verpflichtet hat, bestimmte Bilder nicht mehr zu veröffentlichen.
Juristen weisen in jüngster Zeit immer öfter darauf hin, dass es ein rechtliches und finanzielles Risiko ist, bei Facebook fremde Fotos weiterzuverbreiten: nämlich dann, wenn man dazu nicht die Erlaubnis des eigentlichen Urhebers hat. In diesen Fällen könnte der „Eigentümer“ der Rechte gegen die illegale Weiterverbreitung seiner Werke vorgehen. Auf Deutsch: Er könnte unter Umständen jeden einzelnen Facebook-Nutzer abmahnen, der sein Bild verwendet hat. Die Betroffene müssten sich dann verpflichten, für deren Löschung zu sorgen. Wenn Facebook diese dann nicht sicherstellt, könnte auch der Abgemahnte in Erklärungsnot geraten.
Tipps, wie man sich sicher im Internet und vor allem in Sozialen Netzwerken wie Facebook bewegt, lesen Sie bei Computerbetrug.de in einem eigenen Kapitel.