MyVideo-App: Ich weiß, welchen Sex-Clip du bei Facebook gesehen hast
Immer mehr Facebook-Anwendungen holen sich bei der Installation weitreichende Rechte bei den Nutzer. Dazu gehört auch, alles bei Facebook zu posten, was der Betroffene getan oder gesehen hat. Peinlich kann das bei Video-Clips werden, wie die MyVideo-App zeigt.
Viele Firmen und Webseiten stellen Facebook-Nutzern kostenlos kleine Anwendungen zur Verfügung, um ihre Dienste mit dem sozialen Netzwerk zu verbinden. Das Problem dabei: Etliche dieser Apps holen sich bei der Installation beim Nutzern das Recht, dessen Daten zu nutzen – oder sein Verhalten zu protokollieren und bei Facebook einzustellen. So gibt es Apps, die auf das Adressbuch des Nutzers zugreifen, um seinen Kontakten selbstständig Nachrichten zu übermitteln. Und es gibt Apps, die das Verhalten des Nutzers automatisch bei Facebook sharen.
Eine dieser Apps ist die des Videoportals MyVideo. Wer sich die Anwendung installiert – zum Beispiel, indem er sich ein über die App geteiltes Video bei Facebook ansieht -, wird automatisch selbst zum Sender seiner Aktivitäten. „Diese Anwendung dient zum Teilen von Videos, die du dir angesehen hast, Filme, die du dir angesehen hast und anderen Aktivitäten auf Facebook„, heißt es relativ unverfänglich in der Beschreibung. In der Realität bedeutet das: Sobald man sich ein Video ansieht, wird das allen Facebook-Kontakten mitgeteilt.
Schlüpfrige Clips im Angebot
Ob das wirklich jedem Nutzer bewusst ist, darf bezweifelt werden. Denn gerade bei schlüpfrigen Clips, die es bei MyVideo ebenfalls gibt, dürfte so mancher Nutzer eigentlich nicht wollen, dass er als Konsument bei Facebook publik gemacht wird – was jedoch passiert. Peinlich kann das vor allem dann werden, wenn man zum Beispiel gerade mit einem Firmen-Account unterwegs ist.
Wer nicht will, dass seine Facebook-Aktivitäten unkontrolliert einem breiten Publikum bekanntgemacht werden, sollte bei der Installation neuer Anwendungen und Spiele ganz genau hinsehen. Die Apps zeigen durchaus an, welche Rechte man ihnen bei der Nutzung einräumt, was sie tun und wem sie was mitteilen. Wichtig ist es, diese durchzulesen – und dann zu entscheiden, ob man das tatsächlich will.