Prozess um Abofallen im Internet: Anklage fordert vier Jahre Haft

Es könnte ein richtungsweisendes Urteil werden: Im Prozess um Abofallen im Internet vor dem Hamburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Seine Komplizen sollen zu Geld und -Bewährungsstrafen verurteilt werden.

Die Anklagebehörde sah es vor dem Hamburger Landgericht als erwiesen an, dass die Beschuldigten zwischen 2007 und 2010 fast 70.000 Internetnutzer um insgesamt 5,3 Millionen Euro betrogen hatten. Die Angeklagten stellten demnach Webseiten ins Netz, auf denen sie den Download von Computerprogrammen anboten. Wer den Dienst nutzen wollte, sollte Name und Mailadresse angeben – und erhielt wenig später eine Rechnung ins Haus. Begründung: Er habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen. Wer sich weigerte zu bezahlen, wurde dann von einem Anwalt mit Drohbriefen unter Druck gesetzt.

Unter den Beschuldigten befinden sich laut netzwelt.de unter anderem die Betreiber von „99downloads.de“ der Belleros Premium Media Ltd. und der Online Premium Content Ltd..

Der Abofallen-Prozess ist Neuland für die Strafjustiz

Das Hamburger Landgericht hatte viereinhalb Monate lang gegen die Gruppe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verhandelt. Für die Justiz ist der Prozess Neuland: Abofallen im Internet waren bisher vor allem ein Fall für die Zivilgerichte. Die Strafjustiz tat sich dagegen schwer, in der Abzocke mit versteckten Kostenangaben einen Betrug zu sehen. Sollte es nun zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, könnte das Signalwirkung auch für andere, ähnliche Fälle haben.

Mit Abofallen im Internet wurden in den vergangenen sechs Jahren mehrere Millionen Deutsche in die Falle gelockt, schätzen Fachleute. Anfang März beschloss der Bundestag eine sogenannte Button-Lösung gegen die Abzocke mit Kostenfallen. Bei kostenpflichtigen (Abo-)Verträgen sollen Verbraucher künftig eine speziell beschriftete Schaltfläche drücken müssen, damit Verträge gültig werden.

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