Erster Facebook-Nutzer wegen fremdem Bild auf Pinnwand abgemahnt
Facebook-Nutzer in Aufregung: Wie eine Anwaltskanzlei heute berichtet, wurde ein Facebook-Mitglied abgemahnt, weil auf seiner Pinnwand ein fremdes Fotos gepostet wurde – von einem Dritten. Ob der Abmahner damit durchkommt, ist allerdings noch unklar.
Wie die Kölner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum heute berichtet, bekam ihr Mandant, ein Facebook-Mitglied, eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes zugestellt. Jemand hatte auf der Facebook-Pinnwand des Betroffenen ein fremdes Foto eingestellt, an dem offenbar weder der Einsteller noch der Betroffene die Rechte hatte. „Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, dessen Höhe er nach Erhalt der Auskunft beziffern will“, so die Kanzlei in ihrem Blog.
„Die uns nun vorliegende Abmahnung, die sicherlich nicht die letzte bleiben wird, ist trauriges Zeugnis dafür, dass man bei den Betrieb einer Facebook-Seite auch und gerade als Privatperson nicht vorsichtig genug sein kann“, schreibt Rechtsanwalt Arno Lampmann weiter. „Die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich größer, als viele denken.“
Müssen Facebook-Nutzer jetzt damit rechnen, reihenweise abgemahnt zu werden, wenn sie auf „teilen“ klicken? Oder, noch schlimmer: Müssen sie mit Abmahnungen rechnen, wenn Dritte auf ihrer Facebook-Pinnwand Bilder veröffentlichen?
Viele Facebook-Mitglieder verstoßen gegen Urheberrecht
Fakt ist, dass ungezählte Facebook-Mitglieder jeden Tag gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen – indem sie ohne Erlaubnis fremde Fotos, Videos und Karikaturen verbreiten. Facebook erlaubt das zwar, fördert das sogar durch seine „Teilen“-Funktion. Doch in Deutschland mit seinem strengen Recht öffnet Facebook Abmahnern Tür und Tor damit.
Ganz so klar ist die Lage trotzdem nicht. „Wenn es einem Foto nicht anzusehen ist, ob es unberechtigt aufgenommen worden ist oder nicht, scheidet nach einer neuen Entscheidung des BGH eine Störerhaftung des Plattformbetreibers aus“, schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog. „Man wird also davon ausgehen dürfen, dass eine Haftung überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn man dem eingestellten Foto auch als Laie ohne weiteres ansehen kann, dass es Rechte Dritter verletzt.“
Gleichzeitig geht Stadler davon aus, dass Facebook-Nutzer auch nicht dazu gezwungen werden können, Pinnwand und Chronik für Fremdeinträge zu sperren. Denn sei sei vermutlich „kommunikationsfeindlich“, was Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof nicht gerne sehen. „Nachdem einige Instanzgerichte allerdings in der Tendenz meinungsfeindlich agieren, sind abweichende Entscheidungen natürlich nicht auszuschließe“, so der Anwalt.
Tipp: Vorsicht beim Teilen fremder Bilder oder Videos
Was heißt das nun für Facebook-Nutzer in der Praxis? Grundsätzlich gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei Facebook niemals Bilder oder Videos weiterverbreiten, wenn er nicht die Erlaubnis der Urheber hat. Zugleich sollte man seine Pinnwand und Chronik genau und regelmäßig im Blick haben. Werden dort fremde Bilder gepostet, ist Vorsicht angebracht. Keinesfalls aber sollte man fremde Bilder oder Videos, die von Dritten in die eigene Facebook-Seite gestellt worden, irgendwie kommentieren. Denn damit beweist man, dass man sie wahrgenommen hat – und wird damit gegebenenfalls zum Ziel einer Abmahnung.