Fakeshop-Bande: Haupttäter muss sieben Jahre ins Gefängnis
Weil sie mit gefälschten Online-Shops ungezählte Menschen um ihr Geld brachten, sind vier Mitglieder der sogenannten Fakeshop-Bande in Augsburg zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Der Kopf der Bande, ein 23-Jähriger, wurde am Dienstag zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass die Bande zwischen 2008 und 2011 etliche scheinbare Online-Shops ins Internet gestellt hatten. Arglose Kunden bestellten dort gegen Vorkasse zum Beispiel Goldmünzen, Werkzeug oder Elektroartikel – bekamen die Ware aber nie geliefert.
Nachgewiesen wurde den Tätern ein angerichter Schaden von über einer Million Euro. Tatsächlich dürfte der Schaden nach Ansicht des Gerichts aber noch viel höher gelegen haben. Nachweisbar war dies nicht, unter anderem deshalb, weil sich etliche Geschädigte nicht meldeten.
Fakeshops: Ermittlungsgruppe „Bazar“ fasste die Täter
Aufgeflogen war die Fakeshop-Bande dank einer Firma im schwäbischen Nördlingen, deren Daten die Betrüger für einen Fakeshop missbraucht hatten. Das bayerische Landeskriminalamt bildete damals die neunköpfige Ermittlungsgruppe „Bazar“, um die Täter zu fassen – mit Erfolg. Am 11. Mai 2011 schlugen die Ermittler zu. Bundesweit durchsuchten mehr als 170 Polizeibeamte 29 Häuser und Büros und verhafteten acht Personen im Inland, darunter die mutmaßlichen Drahtzieher der Bande. Beamte des BKA und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen und Berlin unterstützten die bayerischen Ermittler. Sie stellten umfangreiches Datenmaterial sicher.
Die Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 36 Jahren mussten sich in Augsburg unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Datenfälschung, Ausspähung von Daten, Nötigung, Bedrohung und Anstiftung zur Körperverletzung verantworten. Drei von ihnen waren geständig. Sie erhielten bis zu vier Jahre Haft. Die Freiheitsstrafe für den 23-Jährigen Haupttäter, sieben Jahre, ist eine der höchsten Strafen, die in Deutschland bisher wegen Fakeshop-Betrugs ausgesprochen wurde. Er kündigte Revision gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre für den Mann gefordert, der bei seinen kriminellen Handlungen unter dem Decknamen „Hansi“ agierte.
So erkennen Sie einen Fakeshop im Internet
Wie man einen seriösen von einem unseriösen Online-Shop erkennt, lesen Sie bei uns in einem eigenen Kapitel.