Gegen Kostenfallen im Internet: Ab heute gilt die Button-Lösung
Start frei für die Button-Lösung: Seit 1. August gelten für Internetshops in Deutschland neue Regeln. Verkäufer müssen ihre Kunden nun in einer ganz bestimmten Art und Weise über einen Kauf informieren – sonst kommt kein Vertrag zustande. Vor allem Abofallen und Kostenfallen sollen damit ein Ende haben.
Die Button-Lösung war im Frühjahr dieses Jahres vom Bundestag beschlossen worden. Mit ihr sollen Einkäufe im Internet sicherer gemacht werden. Denn in den vergangenen Jahren hatten Kriminelle Millionen deutscher Verbraucher mit versteckten Preisangaben und untergeschobenen Verträgen im Internet abgezockt. Politik und Justiz hatten dem üblen Treiben tatenlos zugesehen – bis sich das Verbraucherministerium unter Ministerin Ilse Aigner doch endlich bemühte, dem Treiben ein Ende zu bereiten.
Am 1. August 2012 tritt so nun die Button-Lösung (§ 312g BGB) in Kraft. Kernpunkt: Ab diesem Tag müssen Verkäufer ihre Kunden im Internet noch deutlicher darüber aufklären, dass es um einen kostenpflichtigen Kauf geht. „Klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ muss zum Beispiel über den Gesamtpreis, die Vertragslaufdauer und das Produkt selbst informiert werden.
Versteckte Kostenangaben im Kleingedruckten oder in den AGB sollen endgültig ein Ende haben. Stattdessen soll die Schaltfläche (der „Button“), über den ein Kunde den Kauf abschließt, mit einem eindeutigen Text – etwa „kostenpflichtig bestellen“ oder „Kaufen“ beschriftet sein. Ist er das nicht, kommt kein Vertrag zustanden, der Kunde muss nicht bezahlen – und der Verkäufer kann auch noch abgemahnt werden.
Die wichtigsten Fragen zu Button-Lösung, Internet-Shops, Pflichten für Verkäufer und Rechte für Käufer haben wir in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.
Neue Button-Lösung kostet Unternehmen 41 Millionen Euro