Mahnbescheid von Uniscore? Sofort reagieren!

Mahnbescheid von Uniscore bekommen? Wer einen derartigen Brief über das Amtsgericht ins Haus bekommt, sollte sofort reagieren – vor allem dann, wenn die Forderung – zum Beispiel von Probenfieber.de – nicht berechtigt ist. Darauf weisen Juristen hin.

Mahnbescheid

Mahnbescheid. Symbolbild: Andreas Ernst/Fotolia.com

In den vergangenen Tagen mehren sich die Beschwerden von Verbrauchern, die einen Mahnbescheid der uniscore Forderungsmanagement GbmH bekommen haben. Der Inhalt: angebliche Forderungen einer “Pressevertrieb Trave GmbH”. „Dabei geht es um Rechnungen in denen der Text “Fieber-” gefolgt von einer Zeichenkette vorkommt. Hierzu finde ich am Ende diverse Berichte rund um eine heute keinen Inhalt mehr führenden Domain “probenfieber.de”“, berichtet Rechtsanwalt Jen Ferner von der bekannten Kanzlei Ferner-Alsdorf.

Mahnbescheid wegen Probenfieber? Das kann tatsächlich sein. Denn die uniscore Forderungsmanagement GbmH ist bei Verbraucherschützern schon länger bekannt dafür, dass sie angebliche Forderungen von dubiosen Firmen aufkauft, und dann versucht, diese unter anderem per Mahnbescheid zu „versilbern“.

Wer einen solchen Mahnbescheid der uniscore bekommt, muss auf jeden Fall reagieren – auch dann, wenn er die Forderung für völlig unsinnig und unbegründet hält. Denn wer einen Mahnbescheid ignoriert, gibt diesem sozusagen recht – und kommt in Schwierigkeiten. “ Sie haben 2 Wochen ab dem Zustelldatum Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ansonsten kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, mit dem der Gerichtsvollzieher losgeschickt wird“, erklärt Anwalt Ferner in seinem Blog. Ganz wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Amtsgerichte verschicken zwar die Mahnbescheide, sie prüfen zuvor aber nicht, ob die Forderungen darin berechtigt sind.

Wer alles richtig macht und dem Mahnbescheid widerspricht hat beste Chancen, sein Geld behalten zu können. Denn in diesem Fall müsste uniscore die Angelegenheit ins streitige Verfahren überleiten – also vor Gericht ziehen und dort beweisen, dass tatsächlich ein gültiger Vertrag zwischen dem Betroffenen und der Geld fordernden Firma geschlossen wurde. Vor allem bei Abofallen im Internet und dubiosen Telefonfirmen dürfte das sehr schwierig werden.