Facebook-Abmahnungen wegen Vorschaubild: Das raten Juristen
Facebook-Nutzer aufgepasst: Wer bei Facebook Links teilt und dabei ein fremdes Bild unerlaubt „mit-teilt“, muss damit rechnen, teuer abgemahnt zu werden. Juristen sehen derzeit nur eine Möglichkeit, solche Abmahnungen zu verhindern.
Abmahnung wegen Vorschaubild bei Facebook: Was zu befürchten war, ist jetzt nach übereinstimmenden Medienberichten eingetroffen. Ein Nutzer, der bei Facebook einen fremden Beitrag geteilt hatte und somit auch ein Vorschaubild der verlinkten Seite veröffentlichte, hat eine kostenpflichtige Abmahnung bekommen. Der Grund: ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn er habe keine Erlaubnis gehabt, das fremde Foto zu verwenden und zu verbreiten.
Als Streitwert in dem Fall wurden 6.000 Euro angesetzt. Die Anwaltskosten beliefen sich damit auf rund 550 Euro. Hinzu kamen Schadensersatzforderungen von 600 Euro – die sich auf 1200 Euro verdoppelten, weil in dem Vorschaubild („natürlich“) nicht der Name des Fotografen genannt wurde.
Facebook: Abmahnung wegen Vorschaubild kann rechtens sein
Das Problem an der Sache ist: Der Abmahner hat praktisch gesehen tatsächlich recht. Denn wer ungefragt ein fremdes Bild veröffentlicht, begeht eine Urheberrechtsverletzung – unabhängig davon, dass Facebook das Teilen erlaubt und auch fördert. „Ein Rechtsverstoß liegt auch dann vor, wenn das Foto keine urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreicht, denn auch 08/15-Fotos sind aufgrund von § 72 UrhG geschützt“, betont der Experte Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr in seinem Newsletter. Und auch das sogenannte Bild-Zitatrecht (§ 51 Nr.2 UrhG) greife nicht, „da es sich sowohl um kein wirkliches Zitat handelt als auch der gebotene Zitatumfang überschritten wird.“
Jeder, der fremde Bilder über Facebook verbreitet – auch schon als Vorschaubild („Thumbnail“) – schwebt also in der Gefahr, dafür abgemahnt zu werden und teuer bezahlen zu müssen.
Abmahnung für Facebook-Vorschaubilder: Tipps für die Praxis
So dumm es ist: Wer bei der Nutzung von Facebook auf Nummer sicher gehen will, sollte künftig beim Teilen von Inhalten darauf achten, dass dabei kein Vorschaubild angezeigt wird. Dazu sollte man nach dem Klick auf „Beitrag teilen“ das Kästchen bei „Kein Miniaturbild“ anklicken.
Seit wann gibt es das Abmahn-Risiko bei Vorschaubildern auf Facebook?
Leider schon immer. „Das Schlimme ist, dass auch Copyright-Verstöße aus der Vergangenheit weiterhin abgemahnt werden können“, sagt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Viele Anwender veröffentlichen ja bereits seit Jahren Links mit einer Bildervorschau. Und die Facebook-Nutzer können sogar abgemahnt werden, wenn sie bereits damit begonnen haben, die gesetzten Vorschaubilder zu löschen, denn oft genug sind alte Versionen der Seiten noch über Web-Archive nachverfolgbar.“
Was ist mit Seiten, die die Facebook-Teilen-Funktion bei sich eingebaut haben?
Hier dürfte die Abmahn-Gefahr deutlich geringer sein, meinen Juristen. „Anders ist der Sachverhalt nur zu beurteilen, wenn die Homepage-Betreiber selbst einen so genannten Teilen-Knopf auf ihren Seiten anbieten. Dann möchten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalität geteilt wird – dann dürfte es auch rechtmäßig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden“, schreibt der bekannte Anwalt Chzristian Solmecke auf seiner Webseite.
Wie sieht es mit den Abmahnkosten aus?
Wer wegen eines Vorschaubildes bei Facebook abgemahnt wurde, sollte keinesfalls unbesehen zahlen. Zahlen wird man zwar wohl müssen. „Auf einem anderen Blatt steht freilich, ob im konkreten Einzelfall die Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes tatsächlich begründet sind oder ob hier nicht teilweise weit über das berechtigte Ziel hinausgeschossen wird“, so Fachmann Bahr. „Dabei ist vor allem ein wichtiger Faktor, ob der Verletzer das Bild rein privat oder kommerziell genutzt hat.“ Denn dies wirke sich sowohl auf den Streitwert als auch auf den Schadensersatz aus.
Wie kann ich Abmahnungen wegen Vorschaubildern bei Facebook verhindern?
Überprüfen Sie Ihre Facebook-Chronik auf früher geteilte Links und Bilder, bei denen Sie nicht sicher sind, ob Sie diese verwenden dürfen. Im Zweifelsfall sollten Sie solche fragliche Beiträge so schnell wie möglich löschen.
Sicher Facebook nutzen: Unsere Tipps und Tricks
Wie kann ich Facebook und andere soziale Netzwerke sicher nutzen? Tipps dafür haben wir in einem eigenen Kapitel zusammengestellt.