Beleidigung auf Facebook: Azubi muss 2500 Euro zahlen

Lästern bei Facebook kann teuer werden: Das Amtsgericht Heidelberg hat jetzt eine Auszubildende zu 2500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren Arbeitgeber bei Facebook beleidigt hatte. Die Summe wurde fällig, obwohl die Beschimpfungen nur für ihre Facebook-Freunde sichtbar waren.

Facebook Beleidigung. Symbolbild: Firma V/Fotolia.com

Beleidigung bei Facebook. Symbolbild: Firma V/Fotolia.com

„Viele unterschätzen die Konsequenzen ihres Handelns in Facebook, wer-kennt-wen und Twitter“, sagte Jutta Kretz, Direktorin des Amtsgerichts Heidelberg, jetzt gegenüber dem Portal morgenweb.de und verwies auf ein aktuelles Urteil zu Facebook.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte kurz zuvor eine Auszubildende aus Heidelberg zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 2500 Euro verurteilt, weil sie bei Facebook Beleidigungen über ihren Arbeitgeber gepostet hatte. Die Lästereien waren zwar nur für ihre Facebook-Freunde sichtbar, trotzdem kamen sie dem Betroffenen zu Ohren. Und der klagte auf Schadensersatz gegen die Betroffene.

Urteil zu Facebook: Auch geschützter Raum ist öffentlich

Zu Recht, wie das Amtsgericht Heidelberg entschied. „Selbst der geschützte Bereich ist öffentlich und man darf auch dort nicht alles sanktionslos sagen“, erkjlärte Kretz gegenüber morgenweb.de. Außerdem könnten die Beleidigungen auch strafrechtliche Folgen für die Auszubildende haben. Sollte der Betroffene Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Beleidigung stellt, käme auf die Frau neben dem Schmerzensgeld von 2500 Euro womöglich auch noch eine Geldstrafe zu.

Beleidigung bei Facebook: Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg  –  Az. 27 C 234/12 – ist offenbar noch nicht rechtskräftig.

Sebastian Dosch, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht, kommentierte das Urteil in seinem Blog. „Lästereien sind in sozialen Netzwerken ja an der Tagesordnung. Aber mancher sollte sich beim Tippen vielleicht einmal genauer auf die Finger schauen“, so der Jurist. „Denn wenn ein schnell mal im Affekt geposteter Beitrag zu weit geht, kann das richtig teuer werden.“

Mehr zum Thema Facebook, Strafrecht und Meinungsfreiheit im Internet lesen Sie bei uns in den entsprechenden Kapiteln.