Jobangebote per Mail: Sehr oft steckt Betrug dahinter

Jobangebot per Mail: Wer von Unbekannten unerwartet eine Nebentätigkeit angeboten bekommt, sollte äußerst vorsichtig sein. Vor allem dann, wenn man sein Konto für Überweisungen oder andere Geldtransfers zur Verfügung stellen soll, müssen alle Alarmglocken läuten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

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Jobangebote per Mail: Wenn sie mit Geldtransfers zu tun haben, steckt in der Regel Betrug dahinter. Bild: Haramis Kalfar/ Fotolia.com

In diesen Tagen haben wieder viele Menschen eine ominöse E-Mail erhalten, in der ihnen ein unbekannter Absender eine Nebentätigkeit anbietet. Doch Vorsicht: „Wer auf das „Jobangebot“ eingeht, macht sich strafbar“, warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat das Landeskriminalamt Sachsen informiert.

Die E-Mail-Adressaten werden gelockt, indem ihnen schnell verdientes Geld in Aussicht gestellt wird. Auf das Girokonto des Verbrauchers soll zunächst ein Betrag zwischen 2.000 und 7.500 Euro  überwiesen werden. Der Kontoinhaber könne davon 20 Prozent behalten und soll den Rest dann weiter an Unbekannte übermitteln. „Für diese Weiterleitung des Geldes soll der Verbraucher dann zum Beispiel die Überweisungsmöglichkeit mittels eines Finanztransferdienstleisters wie etwa Western Union nutzen“, weiß Heyer.

Betrüger sitzen im Ausland

Dieses Geld allerdings stammt regelmäßig aus kriminellen Handlungen. Wer das Geld bei sich parkt und weiterleitet, macht sich damit ebenfalls strafbar. Der Empfänger dagegen sitzt im Ausland und kann sich unter Vorlage von Ausweispapieren das Geld zum Beispiel auch in Supermarktfilialen auszahlen lassen. Die Personaldokumente sind gefälscht – die Person verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Eine Verfolgung des Straftäters ist unter diesen Umständen sehr schwierig.

Geldtransfers: Internetnutzer macht sich strafbar

Anders bei dem Internetnutzer, der hier in Deutschland sein Konto für solche Transaktionen zur Verfügung gestellt hat. Er muss als sogenannter Finanzagent mit einer Strafanzeige wegen Betruges oder Geldwäsche rechnen. Aus dem Verdienst wird damit grundsätzlich nichts. Im Gegenteil: In vielen Fällen muss er für das von ihm überwiesene Geld sogar haften – und hat plötzlich Schulden.