Urteil: Impressumspflicht gilt auch auf Google+

Es ist immer wieder eine rechtliche Stolperfalle – und oft genug Anlass für eine teure Abmahnung: das Impressum im Internet. Jetzt hat das Landgericht Berlin eine weitere Entscheidung zum Thema gefällt: Auch auf Google+ müssen Unternehmen ein Impressum haben.  

Impressumspflicht

Impressumspflicht gilt auch in Google+. Symbolbild: styleuneed/Fotolia.com

Das Landgericht Berlin entschied, dass auch auf Google+ eine Impressumspflicht besteht ((16 O 154/13)). Wer auf seiner Seite bei Google+ ein falsches oder sogar überhaupt kein Impressum hat, begeht also einen Wettbewerbsverstoß und kann von missgünstigen Wettbewerbern oder Abmahn-Abzockern teuer abgemahnt werden.

Allzu überraschend kommt das Urteil der Berliner Richter natürlich nicht. Aus den vergangenen Jahren gibt es etliche Gerichtentscheidungen, nach denen in sozialen Netzwerken immer ein Impressum da sein muss, wenn man dort eine Firma vorstellt oder sonst gewerbsmäßig tätig ist. Es durfte daher nicht verwundern, dass bei Google+ die gleichen Regeln gelten wie zum Beispiel bei Facebook oder bei Twitter.

Stolperfallen in Sachen Impressumspflicht gibt es vor allem bei Facebook und seinen mobilen Anwendungen. Nachdem Facebook sein Aussehen und seine Features regelmäßig ändert, sollte man immer wieder überprüfen, ob das Impressum in den mobilen Anwendungen noch da ist, klar und schnell erkennbar ist – und dass Nutzer höchsten mit zwei Klicks den Text des Impressums sehen. Auf dem Fachportal allfacebook.de erklärt aktuell Rechtsanwalt Thomas Schwenke, wie man nach der jüngsten Designänderung ein rechtssicheres Impressum bei Facebook einbaut.

Mehr zum Thema Impressumspflicht und wen sie trifft, lesen Sie bei Computerbetrug.de in einem eigenen Kapitel.