Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Wer einem anderen über Facebook eine Nachricht schreibt, kann darauf vertrauen, dass diese nicht veröffentlicht wird. Denn alles andere wäre ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Das hat das OLG Hamburg entschieden.

Facebook-Nachricht GianlucaCiroTancredi - Fotolia.com

Facebook-Nachrichten müssen privat bleiben.  Bild: GianlucaCiroTancredi – Fotolia.com

In dem Fall hatte ein Mann mit einem anderen per Facebook kommuniziert und ihm erklärt, warum er einen Adelstitel führt. Diese Nachricht stellte der Empfänger ohne Einverständnis des Absenders in einer Facebook-Gruppe ein. Und das gab Ärger. Denn der Autor der Facebook-Nachricht zog vor Gericht – und bekam Recht. Für private Facebook-Nachrichten gilt das gleiche, was auch für Mails gilt: Sie dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn der Schreiber damit einverstanden ist.

Die Richter sahen im vorliegenden Fall eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: „Jede sprachliche Äußerung sei Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Deshalb dürfe er auch entscheiden, ob und wie seine Äußerungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ausnahmen gälten nur, wenn das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege“, berichtet der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter aus der Begründung des Gerichts.

Das sei in dem Fall nicht so gewesen. Der Betroffene war keine Person des öffentlichen Interesses. Außerdem enthielt seine Nachricht zahlreiche Rechtschreibfehler; das stelle den Betroffenen zusätzlich bloß. Auch deshalb war es rechtswidrig, die Facebook-Nachricht zu veröffentlichen (Beschluss vom 4. Februar 2013, Aktenzeichen 7 W 5/13).

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