Urteil: Kontaktformular im Impressum einer Webseite reicht nicht aus

Wer eine Webseite betreibt, die nicht rein privat ist, muss darauf ein Impressum haben. Und in diesem Impressum muss zwingend auch eine Mailadresse angegeben werden. Ein Kontaktformular allein reicht nicht aus. Das hat das Kammergericht Berlin jetzt entschieden.

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Wer eine Webseite mit Impressumspflicht hat, muss auch eine Mailadresse angeben. Bild: fotogestoeber/fotolia.com

 Das Kammergericht (5 U 32/12) stellte fest, dass eine Mailadresse im Impressum einer Webseite erscheinen muss. Das ergebe sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Die Pflicht zur Angabe der “Adresse der elektronischen Post” werde nicht erfüllt, wenn man „nur“ Telefonnummer, Faxnummer oder ein Kontaktformular auf die Webseite stellt.

„Ein Online-Kontaktformular (..) ist ebenfalls keine E-Mail-Anschrift, mithin keine Adresse der elektronischen Post. (…) Der Verbraucher muss sich in ein ihm vom Unternehmer vorgegebenes Formular “zwängen” lassen. So folgt aus dem Vorbringen der Beklagten zu einem von ihr konzipierten Formular beispielsweise, dass der Verbraucher sein Begehren einer bestimmten Rubrik, die die Beklagte neben anderen von ihr jeweils definierten vorgibt, “zuordnen” muss und dass er bei der Texteingabe in der Zeichenanzahl ebenso begrenzt ist wie im Umfang bzw. der Anzahl anhängbarer Dateien. Dies alles stellt den Nutzer schlechter, als wenn er eine E-Mail nach freiem Gutdünken mit beliebiger Zeichenanzahl schreibt, sie mit Anhängen beliebiger Anzahl versieht und in eigener Verantwortung über den von ihm ausgewählten E-Mail-Dienstleister “auf den Weg bringt”“, zitiert die Kanzlei Ferner jetzt aus der Urteilsbegründung des Kammergerichts Berlin.

Impressum: Mailadresse muss sein

Für Betreiber von Webseiten, die sich zum Beispiel mit Werbung finanzieren, ist damit klar: Wer seinen Lesern keine Mailadresse zur Kontaktaufnahme anbietet, muss damit rechnen, entsprechend abgemahnt zu werden – und einen möglichen Prozess dann auch zu verlieren. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man im – schnell und leicht erreichbaren – Impressum seiner Webseite auch eine Mailadresse stehen hat.