DKVV Versicherungsvergleiche: Illegale Werbeanrufe verärgern Menschen
Werbeanrufe ohne Zustimmung sind in Deutschland verboten. Das ist schon lange so. Und doch gibt es immer wieder Firmen, die mit sogenannten Cold Calls Verbraucher nerven. Ein ständiges Ärgernis zum Beispiel: DKVV Krankenversicherungsvergleiche.
Es ist Freitag, 13. Dezember, 9.26 Uhr. In einem Haushalt in Bayern klingelt das Telefon. „Guten Tag, hier ist DKVV Krankenversicherungsvergleiche“, schnarrt eine weibliche Stimme. „Wir arbeiten mit den Privaten Krankenversicherungen zusammen. Haben Sie auch gerade Post von Ihrer Versicherung bekommen?“
Schnell kommt die Frau im Call-Center dann auf den Punkt. Man wolle dem Angerufenen einen Versicherungsvergleich anbieten. Die DKVV mache das. Und sie dürfe auch mit diesem Ziel anrufen. „Natürlich ist mein Anruf völlig legal“, behauptet die Call Center-Agentin, deren Nummer als 015756353946 im Display des Telefons angezeigt wird. „Wir arbeiten ja mit den Krankenversicherungen zusammen.“
DKVV: Viele Beschwerden über unerwünschte Anrufe
Fakt ist: Das ist eine glatte Lüge. Werbeanrufe ohne Zustimmung sind in Deutschland verboten. Wer dennoch meint, er könne Verbraucher per Telefon belästigen, muss seit 9. Oktober 2013 mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro rechnen. „Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig“, heißt es bei der Bundesnetzagentur, die für die Ahnung von Cold Call verantwortlich ist.
Die DKVV ist in Sachen Werbe-Anrufe alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Schon seit langer Zeit häufen sich im Netz die Beschwerden über Cold Call im Namen des Unternehmens. Offenbar wird hier aggressiv versucht, arglose Verbraucher durch unerwünschte Telefonanrufe zu Versicherungsvergleichen zu bringen. Die dabei angezeigten Rufnummern ändern sich allerdings regelmäßig. Es ist davon auszugehen, dass dies zum Tarnen und Täuschen gehört. Den kriminellen Drahtziehern hinter den Werbeanrufen dürfte natürlich klar sein, dass sie sich illegaler Methoden bedienen – und bei einer Enttarnung mit Bußgeldern und sogar mit strafrechtlichen Ermittlungen zu rechnen haben.
Wer ebenfalls im Namen der DKVV von unerwünschten Werbeanrufen belästigt wurde, sollte sich umgehend bei der Bundesnetzagentur melden. Diese stellt auf ihrer Webseite auch ein Beschwerdeformular bereit.