Abmahnung wegen Xing-Impressum: Das müssen Sie wissen
Abgemahnt, weil bei Xing ein Impressum fehlt: Nach mehreren aktuellen Fällen wird jetzt darüber gestritten, ob man tatsächlich bei Xing ein Impressum braucht – oder beim Fehlen abgemahnt werden kann. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Xing-Abmahnung.
Abmahnung wegen Impressumspflicht bei Xing: Was ist passiert?
Mitte Februar 2014 berichtete der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke, er sei von einem Anwaltskollegen abgemahnt worden, weil auf seiner Xing-Seite das Impressum fehle. Dies stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Der Abmahner forderte Schwenke auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und ein Impressum auf seine Xing-Seite zu setzen. Schwenke blieb kein Einzelfall.
Wie viele Abmahnungen wegen eines fehlenden Impressums bei Xing sind bekannt?
Aktuell (März 2014) sind vier Fälle bekannt – alle vom gleichen Abmahner ausgehend. „Ich trete keine Abmahnwelle los“, versicherte der Jurist im Interview mit der FAZ: „Ich habe nur gezielt einige wenige Kollegen abgemahnt, die sich als Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet bezeichnen – aber auf Xing nicht das vorgeschriebene Impressum veröffentlicht haben.“
Sind nur Anwälte von den Abmahnungen betroffen?
Aktuell ja.
Muss ich auf meiner Xing-Seite ein Impressum haben?
Das genau ist die Frage, um die jetzt juristisch gestritten wird. Während reine Privatpersonen bei Xing sicher kein Impressum nach § 5TMG benötigen, könnte es bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden vielleicht anders aussehen. „Ich bin wie der Kollege Ulbricht der Ansicht, dass Xing-Profile kein Impressum gem. § 5 TMG benötigen, da sie weniger einer Website gleichen als einem Profil, bzw. Visitenkarten. Sie sind eben keine umfassenden und in sich abgeschlossenen und eigenständigen Telemedien, wie z.B. Facebook-Seiten oder G+ Profile“, schreibt Anwalt Schwenke zwar. Doch der abmahnende Jurist ist eben anderer Meinung. Eine – womöglich sogar einheitliche – Rechtssprechung zu dieser Frage gibt es noch nicht.
Kann ich auf meiner Xing-Seite ein Impressum einrichten?
Ja, das geht in drei Schritten:
1. Melden Sie sich bei Xing mit ihren Mitgliedsdaten an.
2. Klicken Sie auf Ihre Profilseite
3. Scrollen Sie auf Ihrer Profilseite ganz nach unten. Dort finden Sie rechts einen Link „Impressum bearbeiten“. Klicken Sie darauf. Nun öffnet sich ein Feld, in das Sie die Angaben für ein Impressum ausfüllen können, darunter also Name, Anschrift, Kontaktdaten.
Impressumspflicht: Was sagt Xing zu den Abmahnungen?
Das Wall Street Journal zitierte einen Xing-Sprecher mit den Worten: „XING bietet dem Nutzer sehr wohl die Möglichkeit, ein Impressum anzulegen. Grundsätzlich ist bei der Debatte zu berücksichtigen, dass es (1) juristisch überhaupt nicht geklärt ist, ob XING-Mitglieder ein Impressum anlegen müssen. Und (2) sind uns praktisch keine Fälle bekannt, wo das Fehlen eines Impressums zu Problemen führte – außer unter sich abmahnenden Anwälten. Es gibt daher kein generelles Problem, das alle Nutzer betrifft.“