Justizminister: Verbreitung von bloßstellenden Nacktbildern künftig strafbar
Das Bundesjustizministerium zieht Konsequenzen aus dem Fall Edathy: Wer „bloßstellende“ Bilder herstellt oder weitergibt, soll in Zukunft mit Geld oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Das soll auch gelten, wenn die Nacktbilder kostenlos getauscht oder verbreitet werden.
Bislang ist es in Deutschland nicht strafbar, über das Internet Bilder von nackt badenden oder spielenden Kindern zu tauschen – auch wenn das trotzdem ins Visier der Polizei führen kann: Internetnutzer, die solche Bilder verbreiten oder downloaden, müssen unter Umständen mit Hausdurchsuchung und Strafverfahren rechnen. Denn viele Staatsanwaltschaften konstruieren daraus den Anfangsverdacht, dass bei ihnen auch illegale Kinderpornografie zu finden sein könnte und nehmen entsprechende Ermittlungen auf.
In dieser rechtlichen Grauzone will die Bundesregierung jetzt klare Regeln schaffen und die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern generell unter Strafe stellen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums von Heiko Maas (SPD) hervor.
Dem Entwurf zufolge soll in Zukunft bestraft werden, wer „bloßstellende“ Bilder herstellt oder weitergibt. Dazu zählen auch Fotos von „unbekleideten Personen“, also Nacktbilder. Wer solche Fotos macht, soll mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, wer sie verbreitet, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Strafbar ist das Ganze auch dann, wenn die Fotos kostenlos – etwa in einschlägigen Foren oder Tauschbörsen – verbreitet werden.
Nacktbilder illegal – das kann auch für Erwachsene gelten
Mit dem Referentenentwurf will das Maas-Ministerium nicht nur den Handel und die Verbreitung von Posingfotos von Kindern und Jugendlichen stoppen. Der Begriff der „bloßstellenden“ Bilder erweitert den Schutz auch auf Erwachsene. So könnte in Zukunft zum Beispiel bestraft werden, wer aus Rache anzügliche Bilder seiner Ex-Freundin ins Netz stellt (sogenannter Revenge-Porn) oder Fotos von Betrunkenen und Gewaltopfern. Allerdings gibt es hier in Deutschland auch schon das sogenannte „Recht am eigenen Bild“. Betroffenne könnten also auch schon aus dem Kunsturheberrecht heraus gegen solche Veröffentlichungen vorgehen.
Anlass für die geplante Neuregelung ist der Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy. Er steht in Verdacht, sich bei einem kanadischen Unternehmen Fotos und Videos von nackten Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben. Gegen ihn wird jetzt ermittelt. Haus und Büros von ihm wurden durchsucht. Edathy gab seine politischen Ämter auf.