Urteil zu Redtube: Abmahnungen waren nicht berechtigt
Die Redtube-Abmahnungen, die im Winter bundesweit für Aufsehen sorgten, sind definitiv unrechtmäßig gewesen. Das hat jetzt das Amtsgericht Hannover festgestellt. Es ist bereits die zweite gerichtliche Klatsche für die Firma The Archive und deren Abmahnkanzlei Urmann & Collegen.
Die Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen hatte ungezählten Internetnutzern eine teure Abmahnung geschickt, weil diese angeblich Pornos auf der Plattform Redtube angesehen, und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen hätten. Streaming sei also illegal, behaupteten die Abmahner, die sich mit dieser fragwürdigen Rechtsauslegung offensichtlich eine goldene Nase verdienen wollten.
Wer aus Angst, Scham oder Verunsicherung tatsächlich zahlte, darf sich jetzt allerdings ziemlich ärgern. Denn das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Abmahnungen schlichtweg nicht gerechtfertigt waren. Zum einen seien die Abmahnungen zu weitreichend formuliert (§ 97a Abs. 2 Nr. UrhG), meinte das Gericht. Zudem sei es Streaming eben kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Überhaupt sei das Ansehen eines Streams immer legal, wenn nicht klar ersichtlich sei, dass er aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammt. Und überhaupt hätten die Betroffenen durchaus davon ausgehen können, dass ein legal wirkendes Streaming-Portal wie Redtube die Rechte an den gezeigten Filmen hat, gibt lawblog.de das Urteil aus Hannover wider (AG HAnnover – Az. 550 C 13749/13).
Es war bereits die zweite gerichtliche Schlappe für die Redtube-Abmahner. Das Amtsgericht Potsdam hatte in einem Versäumnisurteil zuvor schon ähnlich entschieden.