Abofallen: Prozess gegen Hintermänner von top-of-software geplatzt
Die Seite Top-of-software.de der Antassia GmbH sorgte mit ihren fragwürdigen Rechnungen und Abos lange für Wirbel. Jetzt mussten sich die Betreiber der Seite und ihr Inkassoanwalt Olaf T. vor Gericht verantworten. Doch diese Woche platzte der Prozess. Wie es weitergeht, ist unklar.
Die Seite top-of-software.de der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz funktionierte nach dem gleichen Prinzip wie andere Abofallen im Internet auch. Auf der Seite wurden Informationen zu kostenlosen Computerprogrammen angeboten. Vor allem in den Abendstunden wurde bei Google massiv Werbung für die Seite gemacht. Wer auf der Suche nach kostenlosen Programmen war, wurde über die Werbebanner bei Google auf top-of-softwaregeleitet. Genauer: Auf sogenannte Landingpages, also Internetseiten, die speziell für den gesuchten Begriff optimiert waren.
Wer dann nicht aufpasste, saß in der Abofalle. Denn wenn man in der Hoffnung auf den kostenlosen Programm-Download seine Daten eingab und die AGB bestätigte, kam wenig später eine Rechnung ins Haus. Man habe sich für ein kostenpflichtiges Abonnement angemeldet, behaupteten die Absender darin, deshalb müsse man 96 Euro bezahlen. Wer sich weigerte, bekam Anwaltspost. Der Jurist Olaf T., damals noch in Osnabrück tätig, verschickte Inkassobriefe, wobei er zuzüglich zu den 96 Euro auch noch Gebühren für sich selbst forderte.
Die Masche ging offensichtlich lange gut. Den Ermittlungen zufolge bekamen allein in der Zeit von Januar bis Oktober 2010 rund 1,6 Millionen Internetnutzer Mahnschreiben in Sachen top-of-software ins Haus geschickt. Rund 25.800 Betroffene zahlten tatsächlich – eine Beute von insgesamt über 3,5 Millionen Euro.
Schließlich schlugen Polizei und Staatsanwaltschaft zu. Die Betreiber der Seite, zwei schon seit Dialer-Zeiten in der Szene hinreichend bekannte Brüder und ein mutmaßlicher Komplize wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt. Ihr Inkassoanwalt Olaf T. sollte sich wegen Beihilfe verantworten.
Zum Prozessauftakt bestritten die Angeklagten die Vorwürfe. Der Anwalt betonte, er habe auf die Gestaltung der Seiten keinen Einfluss gehabt. Die Betreiber von top-of-software wiederum erklärten, sie hätten die Abokosten klar auf ihrer Seite dargestellt.
Nach gut zwölf Tagen kam es in dem Prouzess zu einem unerwarteten Paukenschlag. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Landshut hat das Verfahren ausgesetzt. Die Richter sahen nämlich „dringenden Nachermittlungsbedarf” durch die Staatsanwaltschaft.
Die Richter bemängelten einem Bericht zufolge unter anderem, dass die Dokumentation der fraglichen Seiten mehr als lückenhaft sei. So gebe es nur vier Screenshots von Landingpages von top-of-software , noch dazu nur von einem Tag. Dabei sei bekannt, dass genau diese Seiten ständig geändert worden seien. Zudem seien etliche beschlagnahmte Daten nicht ausgewertet worden. Deshalb könne man über den Fall nicht entschieden, so die Richter. „Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht“, brachte es der Anwalt von Olaf T. auf den Punkt.
Ob und wann das Hauptverfahren neu aufgerollt wird, ist unklar.
Allzu früh freuen sollten sich die Beschuldigten freilich nicht: Auch in Darmstadt soll ihnen der Prozess gemacht werden. Dort erhob die Staatsanwaltschaft bereits 2011 gegen alle vier Verdächtigen Anklage, ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Abofallen im Netz. Dabei geht es um die Abzocke mit den Seiten opendownload.de und softwaresammler.de in den Jahren 2008 bis 2010. Warum das Hauptverfahren nicht schon längst eröffnet wurde, ist unklar.
Computerbetrug.de sucht Zeugen zu top-of-software
Wer damals Screenshots der Top-of-Software-Seiten gemacht hat und bereit ist, zu Zeitpunkt und Umständen der Aufnahmen auszusagen, kann sich gerne an Computerbetrug.de wenden. Wir leiten dies gerne an die Staatsanwaltschaft in Landshut weiter.