Neues Gesetz: Diese Bilder sind künftig im Internet illegal
Der Deutsche Bundestag hat das Sexualstrafrecht geändert. Damit sind jetzt auch Bilder im Internet strafbar, die bisher in einer rechtlichen Grauzone gehandelt wurden. Auch Fotos, die Erwachsene in unschönen Situationen zeigen, können jetzt auf die Anklagebank führen. Was Sie zu den neuen Regeln wissen müssen.
Das Sexualstrafrecht wurde geändert: Was heißt das genau?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD beschlossen, mit dem Kinder besser vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt werden sollen. Außerdem wurden mehrere Normen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie klarer gefasst und teilweise verschärft. Auch die Regeln zur Verbreitung von Bildern fremder Personen wurden verschärft.
Um welche Taten geht es konkret?
- Zum einen geht es um das sogenannte Cyber-Grooming, also die Kontaktaufnahme mit Kindern in Internetchats. Wer in Chats Kinder mit sexuellen Hintergedanken kontaktiert – sie also zum Beispiel dazu bringt, vor einer Webkamera sexuelle Handlungen vorzunehmen – kann nun bestraft werden.
- Ebenfalls strafbar macht sich nun, wer Bilder nackter Kinder oder Jugendlicher im Internet veröffentlicht.
- Besitz, Erwerb und Verbreitung sogenannter Posing-Bilder werden unter Strafe gestellt. Von Posing-Bildern spricht man bei der „sexuell aufreizenden Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“
Welche Bilder sind noch betroffen?