Razzia bei Spiegelbest & Co: Polizei geht gegen Nutzer von eBooks vor
Polizei und Staatsanwaltschaft sind in einer groß angelegten Durchsuchungsaktion gegen Nutzer und Uploader von eBooks vorgegangen. Betroffen sind die in Szenekreisen gut bekannten Seiten spiegelbest.me und ebooksspender.me.
Erst kinox.to und boerse.bz, jetzt spiegelbest.me und ebooksspender.me: Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in Deutschland mit immer drastischeren Mitteln gegen mutmaßliche Verstöße gegen das Urheberrecht vor – auch mit Beschlagnahmeaktionen und Hausdurchsuchungen.
Ins Visier der Ermittler gerieten nun die Seiten spiegelbest.me und ebooksspender.me. Auf diesen Seiten bekamen registrierte Nutzer gegen eine Beitragszahlung von fünf Euro monatlich Zugriff auf E-Books. Die Beiträge der Nutzer wurden zum Teil dazu genutzt, diesen Bestand zu erweitern.
Die Staatsanwaltschaft erließ jetzt Durchsuchungsbefehle gegen die Betreiber der Plattformen, 30 Moderatoren und 15 Nutzer, die sich durch auffällig viele E-Book Spenden nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ebenfalls am Aufbau der Seite beteiligt hatten, berichtet die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Außerdem stünden die Betroffenen unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung, da die Erlöse, die durch die Plattform erzielt wurden, nicht deklariert wurden. „Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig„, zitieren die Anwälte auf ihrer Seite aus den Durchsuchungsbeschlüssen.
„Aus unserer Sicht ist ein solches Vorgehen gegen die Nutzer einmalig. Bislang wurden ausschließlich die Betreiber solcher Plattformen belangt“, so die Kanzlei in einer Mitteilung. Allerdings werde im Durchsuchungsbeschluss betont, dass die betroffenen Nutzer im Verdacht stehen, selbst aktiv die Werke öffentlich zugänglich gemacht zu haben. „Erste betroffene Nutzer haben uns jedoch mitgeteilt, dass sie sich die E-Books ausschließlich heruntergeladen haben.“
Wer als Nutzer die E-Books lediglich zum privaten Gebrauch heruntergeladen hat, hat aus Sicht der Kanzlei zwar wenig zu befürchten. „Der private Download von nicht offensichtlich rechtswidrigen Seiten ist erlaubt. Wer monatlich eine Gebühr für den Download zahlt, kann in der Regel davon ausgehen, dass es sich um ein legales Angebot handelt.“
Problematisch dürfte für die Betroffenen allerdings schon die Tatsache sein, dass Polizeibeamte deren Wohnungen durchsuchten und Computer beschlagnahmten. Dieser massive Eingriff dürfte bei den Betroffenen nicht nur für Erklärungsbedarf bei Familien, Nachbarn und womöglich sogar Arbeitgebern sorgen – wer seinen Computer nicht nur privat, sondern auch für seinen Beruf nutzt, kann durch eine monatelange Beschlagnahme auch in massive Schwierigkeiten geraten.
„Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über ihre IP-Adressen ermittelt wurden“, berichtet die Anwaltskanzlei heute. „Wie genau die Behörden an die IP Adressen kamen ist jedoch unklar. Vermutlich wurden die Portale über einen längeren Zeitraum überwacht.“