Bundesregierung will Haftung für private Wlan-Betreiber verschärfen

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Ob Karibik oder Fernost – kaum ein Land verzichtet noch auf öffentliches, kostenloses Wlan. Deutschland geht offenbar eine andere Richtung. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Regeln für Wlan-Anbieter jetzt sogar noch verschärfen – vor allem für Privatpersonen.

Wer auf Reisen ist, kennt die Vorzüge eines freie Wlan. Gleiches gilt für Geschäftsleute, die unterwegs auf einen schnellen, unkomplizierten Zugang zum Internet angewiesen sind.In vielen Ländern der Welt gibt es öffentliche und private Anbieter von freien Funknetzen.

Nur in Deutschland ist es oft schwierig. Viele Menschen haben – zu Recht – Angst, wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter über ihr Wlan abgemahnt zu werden. Denn schon lange hat sich hierzulande eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die systematisch auf die Jagd nach möglichen Rechtsverstößen geht.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wollte nun mit einem neuen Gesetz den Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots fördern. Doch es zeigt sich: Das Gegenteil dürfte wohl eintreten.

So wurde jetzt der Referentenentwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes” bekannt, mit dem die Regierung unter anderem die Störerhaftung für Anbieter öffentlicher Wlan regeln will. Und da zeigt sich: Mit dem Gesetz wird es nicht etwa einfacher, freies Wlan anzubieten. Sondern das Gegenteil ist der Fall: Gerade für Privatpersonen könnte es künftig noch gefährlicher sein, ihren Internetzugang für Dritte freizugeben.

Wer einen öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen will, muss den Gesetzesplänen zufolge künftig geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Rechtsverstöße durch Nutzer auszuschließen. „Das bedeutet, dass der Betreiber den einzelnen Nutzer im Zweifel namentlich erfassen wird und von ihm eine ausdrückliche Erklärung einholen muss, dass er keine Rechtsverletzung begeht. Eine offene, anonyme Nutzung dürfte damit ausgeschlossen sein“, ahnt Rechtsanwalt Thomas Stadler bereits.

Noch schwieriger dürfte es dann auch für die vielen, vielen Privatpersonen mit Wlan werden. „Sie müssen nicht nur dieselben Maßnahmen ergreifen wie geschäftsmäßige Anbieter, sondern sind verpflichtet auch die Namen der Nutzer zu kennen, denen sie Zugang gewähren“, fasst Stadler die Pläne der Regierung zusammen.

„Kaum dreht sich allerorten die Rechtsprechung zu Gunsten der Betroffenen, sollen Betreiber jetzt plötzlich Personalien kontrollieren. Was dann praktisch darauf hinauslaufen wird, dass Jugendliche beim Besuch ihrer Freunde erst mal den Eltern einen Personalausweis zeigen müssen, bevor sich ihr Handy ins heimische Netz einloggen darf“, kommentiert Anwalt Udo Vetter die Wlan-Pläne der Bundesregierung im lawblog. Und auch der Jurist Niko Härting ist empört: „Eine solche Regelung in ein Gesetz hereinzuschmuggeln, das sich Haftungserleichterungen auf die Fahnen geschrieben hat, ist unerhört“, schreibt er zu den Wlan-Plänen in der Legal Tribune.