Dialer-Betrüger nach zwölf Jahren zu Freiheitsstrafe verurteilt
Eine unendliche Justiz-Geschichte geht zu Ende: Zwölf Jahre nach dem massenhaften Betrug mit teuren 0190-Dialern hat das Landgericht Osnabrück einen der damaligen Haupttäter zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ob der Mann jemals in Gefängnis muss, ist allerdings noch unklar.
Der heute 45 Jahre alte Mann und seine Komplizen hatten in den Jahren 2002 und 2003 tausende Menschen mit sogenannten Auto-Dialern um ihr Geld gebracht. Die Opfer erhielten damals Telefonrechnungen mit Gebühren für 0190-Verbindungen, die sie nie bewusst angewählt hatten. Dahinter steckten Dialer mit Namen wie „Teen XXX“ und „Qdial11“, die sich beim Besuch entsprechend präparierter Internetseiten automatisch auf dem Computer installierten, über teure 0190 Nummern einwählten – und anschließend selbstständig vom PC löschten.
Ihre Spuren verwischten die Täter, indem sie ein Geflecht aus echten und Briefkasten-Firmen, darunter „Liquid Inc.“ und „Central 24“, in mehreren Ländern wie Lettland, die USA und die Seychellen aufbauten. Auch ihre Beute, den damaligen Ermittlungen zufolge rund zwölf Millionen Euro, verschoben die Täter über ein internationales Netz von Konten.
Die Täter wurden schließlich trotzdem gefasst. Das Landgericht Osnabrück verurteilte einige der Bandenmitglieder in einem ersten Prozess vor einigen Jahren zu Haftstrafen. Der heute 45-Jährige erhielt damals nur zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung – was die Staatsanwaltschaft für zu wenig hielt. Sie legte Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall an das Landgericht zur neuerlichen Verhandlung zurück.
Im neuen Prozess kam es nun zu einer Verfahrensabsprache, einem sogenannten Deal. Der Angeklagte ersparte der Justiz ein erneutet langwieriges Verfahren, indem er ein offenes Geständnis ablegte. Das Gericht stellte ihm im Gegenzug eine niedrige Strafe in Aussicht – und hielt sich daran. Nach nur zwei Tagen verurteilten ihn die Richter zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs und Datenveränderung.
Wie die NOZ berichtet, wird im Urteil die lange Dauer des Verfahrens angerechnet – eineinhalb Jahre der Strafe gelten so bereits als vollstreckt. Der Strafrest kann nun zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 45-Jährige hat dem Bericht zufolge einen Betrag von 380000 Euro auf das Konto seines Anwalts überwiesen. Die Summe wolle der Mann als Bewährungsauflage zahlen.