Sender und Medienverbände fordern Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung

Bild: PhotographyByMK/fotolia.com

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Die wichtigsten deutschen Journalistenverbände, die ARD und das ZDF haben vor der geplante anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Diese schwäche den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis in Deutschland, hieß es heute in einer gemeinsamen Stellungnahme.   

Im Schatten der aktuellen Flüchtlingskrise geraten viele andere wichtigen Themen aus dem Fokus der Öffentlichkeit. Darunter ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die trotz erheblicher Bedenken vieler Juristen, Bürgerrechtler und der Opposition von der Bundesregierung beschlossen wurde und demnächst eingeführt werden soll.

Die Medienorganisationen DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, der Deutsche Presserat und die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung die Zustimmung zu verweigern. Die 22-seitige Stellungnahme wurde am heutigen Montag an den Rechtsausschuss des Bundestags geschickt.

Die von der Bundesregierung geplante anlasslose Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die Presse- und Rundfunkfreiheit. Sie schwäche den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, heißt es in der Stellungnahme.

Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien die geplanten Regelungen ebenfalls nicht in Einklang zu bringen. Denn durch die Speicherung der Telekommunikationsdaten ließen sich die Kontakte zwischen Redaktionen und ihren Informanten nachvollziehen. Vorgesehen sei in dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zudem die Erhebung von Standortdaten, um Bewegungsprofile anfertigen zu können. „Jede Maßnahme für sich, aber auch deren Verknüpfung ist geeignet, das Vertrauen in den Informantenschutz nachhaltig zu untergraben bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen, was die journalistische Berichterstattungsfreiheit in nicht hinnehmbarem Maße gefährdet“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich.

Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich voraussichtlich am 21. September mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. In der Anhörung des Rechtsausschusses sollen nach derzeitiger Planung Vertreter der Medien nicht gehört werden.