Verbraucherzentrale warnt vor Mercado GmbH und Eurowin

Symbolbild: VRD/fotolia.com

Symbolbild: VRD/fotolia.com

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Anrufen einer Mercado GmbH und Gewinnspielen der Eurowin Deutschland. Verbraucher müssten damit rechnen, bei diesen Anrufen in einer teuren Kostenfalle zu landen. 

Aktuell erhielten wieder mehrere Verbraucher einen unerwarteten Anruf der Firma Mercando GmbH aus Dortmund, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Anrufer erklärte ihnen demnach, dass ihre Daten für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Eurowin Deutschland vorlägen. Für den Fall, dass sie nicht mitspielen wollen, sollten sie einfach die Beispielsformulierung für eine Kündigung ausfüllen und zurücksenden. Anschließend wären sie nach 3 Monaten aus dem Gewinnspielvertrag raus.

Teilweise konnten sich Verbraucher nicht daran erinnern, einem Gewinnspiel zugestimmt zu haben, so die Verbraucherschützer. Um welches Gewinnspiel es sich handelt, erfuhren die Betroffenen beispielsweise in dem Begrüßungsschreiben verbunden mit der Aufforderung, den monatlichen Servicebetrag in Höhe von 59,90 Euro für eine Abbuchung vom Konto bereitzuhalten.

Um das telefonisch Besprochene zu unterstreichen, sei den Schreiben eine Beispielformulierung für eine Kündigung beigefügt. Der Verbraucher habe hier zwei Möglichkeiten, entweder die Gewinnspielteilnahme zu bestätigen undgleichzeitig zu kündigen oder aber die Gewinnspielteilnahme laufen zu lassen und die Gewinne abzuwarten. Als kleines Schmankerl werde im Falle der Kündigung die Nicht-Verwendung/-Weitergabe der Daten versprochen.

Ein Verbraucher aus Wilhelmshaven berichtete der Verbraucherzentrale sogar von einem dritten Anruf, in dem ihm folgendes gesagt worden sei: Wende er sich an die Verbraucherzentrale und / oder widerrufe er den Vertrag, gelte das Angebot von drei Monaten nicht mehr. In dem Fall müsse er zwölf Monate zahlen.

Fakt ist: Seit über zwei Jahren gilt in Deutschland das Anti-Abzocke-Gesetz. Es besagt, dass Gewinnspielverträge, die telefonisch angebahnt wurden, in Textform geschlossen werden müssen, also per Fax oder per E-Mail. Nur dann sind sie wirksam.

Umgekehrt bedeutet das: Wer nur angerufen wird und nichts unterschreibt, muss auch nicht zahlen – egal, was bei den Werbeanrufen behauptet wird.

Entsprechend lautet auch der Rat der Verbraucherschützer im Fall Mercando GmbH und Eurowin: „Erst mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie nachweisbar einem Vertrag zu! Unterschreiben Sie daher Nichts.“