Erste Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Bild: PhotographyByMK/fotolia.com

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Wer telefoniert wann mit wem in Deutschland? Wer schickt wem SMS? Und wer geht wann und wie ins Internet? Das wird mit der soeben in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung aufgezeichnet und gespeichert. Jetzt wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung eingereicht.

Nur wenige Stunden, nachdem die neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft trat, hat die Berliner Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner gegen diese Verfassungsbeschwerde erhoben. Im November hatten die Juristen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestellt. „Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen wir erreichen, dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird“, so Anwalt Carl Christian Müller.

„Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind“, meinte Müller weiter.

Sowohl den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als auch die Verfassungsbeschwerde habe die Kanzlei in eigenem Namen und aus eigener Rechtsbetroffenheit eingereicht. Dieser Initiative hätte sich aber auch der Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. angeschlossen. Darüber hinaus träten eine Reihe von Journalisten als Antragsteller und Beschwerdeführer auf, so die Jurtisten weiter. Außerdem hätten sich dem Antrag neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus verschiedenen Fraktionen angeschlossen. Einige von ihnen seien ebenfalls als Rechtsanwälte tätig und insofern auch als Berufsgeheimnisträger von der Vorratsdatenspeicherung betroffen.

Im Oktober 2015 hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen. Im November stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Mitte Dezember trat es in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, folgende Daten zu speichern – auch ohne, dass dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen wird:

  • Standortdaten eines Handynutzer bei Beginn eines Telefonats (Speicherdauer vier Wochen)
  • Standortdaten bei Beginn einer mobilen Internetnutzung (Speicherdauer vier Wochen)
  • Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate (Speicherdauer zehn Wochen)
  • Rufnummern, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten (Speicherdauer zehn Wochen)
  • zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung (Speicherdauer zehn Wochen).

Nicht gespeichert werden die Inhalte der Gespräche selbst. Ebenso von der Speicherung ausgenommen sind Gespräche mit der Telefonseelsorge.

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, darunter Bürgerrechtler, Datenschützer, Journalisten und Anwaltsverbände, halten die anlassunabhängige Überwachung für verfassungswidrig. Weitere Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt.