Fangschaltung: So ermitteln Sie die Nummer anonymer Anrufer
Eine Fangschaltung kann jeder beantragen. Denn Anbieter sind dazu verpflichtet, Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit zu protokollieren und zu speichern. Wer so einen anonymen Anrufer identifizieren will muss allerdings wissen: Das Ganze hat seinen Preis.
„Haltet ihn in der Leitung, ich brauche nur noch 10 Sekunden, dann haben wir ihn!“ So oder so ähnlich klingt es, wenn in Krimis eine telefonische Fangschaltung aufgebaut wird, um einen anonymen Anrufer zu identifizieren.
Die Realität sieht anders aus. Hier überträgt seit 1998 prinzipiell jeder neu geschaltete Festnetz-Anschluss die eigene Nummer an den Angerufenen. Doch diese kann teilweise oder dauerhaft von den Anrufern unterdrückt werden.
Wie lässt sich die Nummer in diesem Fall herausfinden? „In Deutschland ist es den Anbietern von Telekommunikationsleistungen gesetzlich vorgeschrieben, einen Service zur Ermittlung des Anrufers auch bei unterdrückter Rufnummer bereitzustellen. Dies soll insbesondere der Verbrechensbekämpfung dienen“, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de. Außerdem sind die Telekommunikationsanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, alle Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit zu speichern. Im Falle einer Straftat werden diese auf richterliche Anordnung von den Ermittlungsbehörden zur Identifizierung genutzt.
Die gesetzliche Basis zur Ermittlung des Anrufers findet sich im Telekommunikationsgesetz. „In den heutigen digitalen Telefonnetzen nennt sich der Dienst zur Ermittlung des Anrufers ‚Malicious Call Identification‘ (MCID). Protokolliert werden hierbei die Rufnummer sowie das Datum und die Uhrzeit“, so Kuch. Hat der Belästigte die Daten über den Anrufer von seinem Provider erhalten, kann er sie an die Polizei weiterleiten. Auch vor Gericht können sie verwendet werden.
Kunden, die MCID nutzen wollen, um kriminelle oder belästigende Anrufer zu identifizieren, müssen das Dienstmerkmal bei dem eigenen Provider beantragen. Kuch: „Hierfür müssen die Verbraucher schlüssig vortragen, dass bei ihrem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen.“
Dieser Service ist allerdings nicht kostenlos – im Gegenteil: Beispielsweise verlangt die Telekom für die Einrichtung pro Anschluss einmalig 85,95 Euro. Beginnend mit dem Tag der Einrichtung wird dann für jeden angefangenen Zeitraum von 14 Tagen ein Betrag von zusätzlich 54,95 Euro verlangt. Kuch sagt: „Im Falle einer telefonischen Belästigung könnte der Anrufer auch abgeschreckt werden, indem die Nutzer ihren Anrufbeantworter einschalten oder androhen, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.“ Auch können inzwischen bei aktuellen Routermodellen mit Telefon-Funktion Anrufer mit unterdrückter Rufnummer dauerhaft gesperrt werden.